Zugangsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
fachgebundene Hochschulreife
Zugangsvoraussetzungen ohne Abitur
Ohne Abitur kann studiert werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen einer Zugangsprüfung eine besondere studiengangsbezogene fachliche Eignung und eine den Anforderungen der Universität Duisburg-Essen entsprechende Allgemeinbildung nachweist.
Der schriftliche Antrag auf Zulassung zu einer Eignungsprüfung ist beim Prüfungsausschuss zu stellen (siehe unter "Kontakt und Beratung"). Beizufügen sind ein einseitiges Bewerbungsschreiben mit der Darlegung der Motive für das angestrebte Studium, ein ausführlicher Lebenslauf und Kopien relevanter Unterlagen über den bisherigen Bildungsweg (Schulzeugnisse, Ausbildungszeugnisse, Arbeitszeugnisse etc.).
Die Zugangsprüfung besteht aus einer dreistündigen Klausur sowie aus einer mündlichen Prüfung im zeitlichen Umfang von 30 bis 45 Minuten. Der Stoff umfasst die Chemie sowie die für das Studium der Chemie notwendigen Grundlagen der Mathematik und Physik und orientiert sich jeweils an den Lehrinhalten der gymnasialen Oberstufe.
Für die Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten Sie bitte die aktuellen Verweise auf der Webseite des Faches.
Weitere Informationen zur Eignungsprüfung und dem Zulassungsverfahren zur Prüfung finden Sie hier (Anlage 3, S. 8) und hier (§1, Absätze 4-7).
Zulassung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen.
Video-Tutorial zur Online-Immatrikulation
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern reichen ihre Bewerbung bei uni-assist ein. Dies gilt für alle deutschsprachigen Bachelor-Studiengänge und umfasst Anträge zur Zulassung zum Fachstudium, zur Direktzulassung zur DSH sowie zum studienvorbereitenden Deutschkurs.
Vorkurse
Die Termine zu den Vorkursen finden Sie hier. Die Teilnahme ist nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)