Zulassung
1. Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeit, Gesundheit und Bildung ist der Nachweis
· eines Studienabschlusses im Bachelorstudiengang Psychologie an der Universität Duisburg-Essen oder
· eines Studienabschlusses im Bachelorstudiengang Psychologie, der den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) vom 15.11.2019 (BGBl. I S. 1604) und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychTh-ApprO) vom 04.03.2020 (BGBl. I S. 448) entspricht oder
· eines gemäß § 63a Abs. 1 HG gleichwertigen Abschlusses einer anderen in- oder ausländischen Hochschule.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss.
2. Für den Zugang zum Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeit, Gesundheit und Bildung müssen die Studienbewerberinnen und Studienbewerber insbesondere die folgenden Kenntnisse nachweisen:
- Kenntnisse in Methoden der Psychologie und Statistik im Umfang von mindestens 15 Credits,
- Empiriepraktikum im Umfang von mindestens fünf Credits,
- Kenntnisse in Psychologischer Diagnostik inklusive Testtheorie im Umfang von mindestens zwölf Credits,
- Kenntnisse in den folgenden fünf Grundlagenbereichen (mit insgesamt mindestens 40 Credits):
- Allgemeine Psychologie
- Biologische Psychologie
- Persönlichkeitspsychologie
- Entwicklungspsychologie
- Sozialpsychologie,
- Kenntnisse in Arbeits- und Organisationspsychologie und Pädagogischer Psychologie im Umfang von jeweils sechs Credits.
(3) Abweichend von den Abs. 1 bis 2 kann der Zugang zu einem Masterstudiengang gemäß § 49 Abs. 6 S. 4 HG eröffnet werden, wenn maximal 30 der zu erwerbenden Credits noch nicht nachgewiesen wurden. In diesem Fall stellt der Prüfungsausschuss die Eignung insbesondere anhand einer nach den bisherigen Prüfungsleistungen ermittelten Durchschnittsnote fest. Die weitergehenden Zugangsvoraussetzungen gemäß Abs. 3 müssen in diesem Fall im Rahmen der bisherigen Leistungen erfüllt sein. Die Einschreibung erlischt mit Wirkung für die Zukunft, wenn der Nachweis über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nicht bis zum Ende des Semesters, für das die Einschreibung erfolgt, eingereicht wird.
Achtung: Es können keine Module an der UDE nachgeholt werden, die - wie oben erläutert - für die Zulassung zum Master-Studium notwendig sind. Aus Kapazitätsgründen erfolgt keine Einzelfallprüfung VOR der Bewerbung. Ebenso erfolgt NACH der Bewerbung keine individuelle Begründung von Ablehnungsbescheiden (auch nicht auf entsprechende Nachfrage). Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen an den Prüfungsausschuss oder die Studienfachberatung ab.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis eines polyvalenten Bachelor, der unter anderem beinhaltet,dass deutsches Berufsrecht für Psychologen und Psychotherapeuten absolviert worden ist. Sollte diese Voraussetzung nicht vorliegen, hat eine Bewerbung keine Aussicht auf Erfolg.
Bewerbung: Dieser Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Für den Master kann man sich hier bewerben. Dies gilt auch für Studieninteressierte aus Nicht-EU Ländern. Sie werden dann an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Bei Fragen zum Thema Bewerbung und Zulassung zum Studium kontaktieren Sie bitte das Zulassungswesen.
Bewerbungsfrist: Bis zum 15. Juli jeden Jahres.
Wenn Sie als ausländische/r Studieninteressierte/r aus einem Nicht-EU-Staat Unterstützung bei Ihrer Bewerbung benötigen oder Fragen zum Thema Anerkennung von Zeugnissen sowie sprachlichen Voraussetzungen haben, dann kontaktieren Sie bitte das Akademische Auslandsamt (International Office).
NC-Werte
Übersichten der NC-Werte vergangener Semester finden Sie auf den Seiten des Einschreibungswesens.
Prüfungsausschuss
Prüfungsausschüsse Psychologie
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Bei Fragen zu den Sprachvoraussetzungen kontaktieren Sie bitte das Akademische Auslandsamt (International Office).
Studienbegleitende Praktika
Während des Studiums ist eine berufspraktische Tätigkeit (berufsfeldbezogenes Praktikum) im Umfang von mindesten 420 Stunden Praktikum sowie 30 Stunden für die Anfertigung eines Berichts (450 Stunden Workload) zu absolvieren.
Das Praktikum kann in Teilzeit absolviert werden. Dabei ist das Minimum auf eine 20%-Stelle festgelegt (mindestens acht Stunden pro Woche).
Das Praktikumspensum kann in maximal zwei Teilen bzw. zwei verschiedenen Einrichtungen absolviert werden. Im Regelfall müssen beide Teile jeweils mindestens 180 Stunden umfassen.
Das Praktikum muss in einem psychologischen Tätigkeitsbereich stattfinden und hinreichend betreut werden. Die Betreuung muss durch eine Psychologin oder einen Psychologen (Dipl.-Psych. oder M.Sc. in Psychologie) stattfinden.
Bei einem Forschungspraktikum werden maximal 120 Stunden anerkannt. Der zweite Teil des Praktikums muss in anwendungspraktischer Tätigkeit absolviert werden.
ECTS-Credits: 15 ECTS.
Weiterführende Informationen zum Praktikum finden Sie hier.