Zugangsvoraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife
- ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
- in der beruflichen Bildung Qualifizierte (hierfür ist eine Zugangsprüfung notwendig)
Zulassung
Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen vorausgesetzt, ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen.
Video-Tutorial zur Online-Immatrikulation
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich für das Wintersemester bis zum 15.09. bei uni-assist.
Besondere Einschreibungsvoraussetzungen
Bei der Einschreibung werden ausreichende Kenntnisse der englischen und der deutschen Sprache vorausgesetzt (Näheres dazu unter "Sprachkenntnisse").
Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die nicht durch oder aufgrund völkerrechtlicher Verträge Deutschen gleichgestellt sind und die keine in Deutschland erlangte Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, müssen ihre Studierfähigkeit zusätzlich in einer besonderen Prüfung nachweisen. Die besondere Studierfähigkeit im Sinne des Satz 1 gilt als nachgewiesen, wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in den letzten 3 Jahren der zum direkten Hochschulzugang berechtigenden Vorbildung das Fach Mathematik belegt und mit der Note 2,0 oder besser abgeschlossen hat. Bei der Umrechnung der Noten werden landesspezifische Besonderheiten nach Vorgabe des Prüfungsausschusses berücksichtigt.
Vorkurse
Zur Auffrischung mathematischer, naturwissenschaftlicher und technischer Vorkenntnisse wird ein Vorkursprogram angeboten, welches Studienanfänger*innen dringend empfohlen wird:
www.uni-due.de/mint
Prüfungsausschuss
Vorsitzender:
Prof. Dr.-Ing. Stefan Panglisch
Stellvertr. Vorsitzender:
Prof. Dr.-Ing. Hendrik Vennegeerts
Bitte wenden Sie sich an:
Sandra Eckold
Raum: SG 182, Tel. 0203/37-93002
pa-ise@uni-due.de
Sprachkenntnisse
Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen deutsche Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B1 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Bewerberinnen und Bewerber müssen bei der Einschreibung Kenntnisse der englischen Sprache entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.
Das Studium in einem Bachelor-Studiengang in ISE erfordert als Bedingung für den Abschluss den Nachweis der Niveaustufe B2 in beiden Sprachen. Die im Einzelfall hierfür erforderlichen Sprachkurse sind Bestandteile des Studiums. Die Studierenden müssen sich unmittelbar bei Studienbeginn Einstufungstests zur Feststellung ihrer Kenntnisse in der deutschen und in der englischen Sprache und zur Einstufung in Kurse nach Satz 1 unterziehen. Deutsche Sprachkenntnisse entsprechend der Niveaustufe B2 sind Zulassungsvoraussetzung zu den deutschsprachigen Modulen, ebenso für die Zulassung zu den deutschsprachigen Prüfungen ab dem 3. Fachsemester.
Studienbegleitende Praktika
Während des Bachelor-Studiums ist eine berufspraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Wochen zu absolvieren. Sie ist Bestandteil des Studiums und spätestens bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit nachzuweisen.
Im Studienverlauf soll das Praktikum das Studium ergänzen und erworbene theoretische Kenntnisse in ihrem Praxisbezug vertiefen. Die Praktikantin oder der Praktikant hat im Praktikum die Möglichkeit, einzelne Bereiche eines Industrieunternehmens kennen zu lernen und dabei das im Studium erworbene Wissen umzusetzen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt liegt im Erfassen der soziologischen Seite des unternehmerischen Geschehens. Die Praktikantin oder der Praktikant muss den Betrieb auch als Sozialstruktur verstehen und das Verhältnis Führungskräfte - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen lernen, um so ihre oder seine künftige Stellung und Wirkungsmöglichkeit richtig einzuordnen.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Für Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist ein Auslandsaufenthalt von drei bis sechs Monaten verpflichtend. Dieser kann zum Erwerb von Leistungspunkten, zur Durchführung der Bachelor-Arbeit oder zum Absolvieren der berufspraktischen Tätigkeit genutzt werden.