Zugangsvoraussetzungen
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Abschluss eines Bachelor-Studiengangs des Studienprogramms ISE mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser oder
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gleichwertiger Abschluss an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser. Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
Falls die Zugangsvoraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht vorliegen oder beim Übergang von Bachelor zum Master ein Wechsel der Studienrichtung innerhalb des Studienprogramms „ISE“ erfolgt, kann der Prüfungsausschuss die Zulassung zum Master-Studium mit der Auflage verbinden, bestimmte Kenntnisse bis zur Anmeldung der Master-Arbeit nachzuweisen. Art und Umfang dieser Auflagen werden vom Prüfungsausschuss individuell auf Basis der im Rahmen des vorangegangenen Studienabschlusses absolvierten Studieninhalte festgelegt. Der Umfang der Auflagen beträgt bis zu 2 Veranstaltungen.
Weitere Informationen bezüglich der Zugangsvoraussetzungen finden sich auf den Seiten des Studienprogramms "ISE".
Zulassung
Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen vorausgesetzt, ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen.
Video-Tutorial zur Online-Immatrikulation
Für nationale Studienbewerber gilt bis auf Weiteres:
Nationale Studienbewerber für das ISE-Master-Programm holen bitte unter Vorlage ihrer Abitur-/ Bachelor- oder vergleichbaren Abschlusszeugnisse eine Bestätigung der u.a. besonderen Einschreibvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse beim ISE-Prüfungsausschuss ein. Diese Bescheinigung ist bei der Einschreibung vorzulegen.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich bis zum 15.09. (Wintersemester) / 15.03. (Sommersemester) beim Akademischen Auslandsamt des Campus Duisburg.
Prüfungsausschuss
Vorsitzender:
Prof. Dr.-Ing. Stefan Panglisch
Stellvertr. Vorsitzender:
Prof. Dr.-Ing. Hendrik Vennegeerts
Bitte wenden Sie sich an:
Sandra Eckold
Raum: SG 182, Tel. 0203/37-93002
pa-ise@uni-due.de
Sprachkenntnisse
Studienbewerber*innen müssen bei der Einschreibung englische und deutsche Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Für Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist ein Auslandsaufenthalt von drei bis sechs Monaten verpflichtend.
Für Studierende, die diesen Auslandsaufenthalt bereits im Rahmen ihres ISE-Bachelor-Studiums absolviert haben, ist ein weiterer Auslandsaufenthalt optional (§ 11 PO).