Zugangsvoraussetzungen
- Abschluss eines Bachelor-Studiengangs des Studienprogramms ISE mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser oder
- Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums der Ingenieur-, Naturwissenschaften oder der Informatik in der BRD mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser oder
- ein vergleichbarer Abschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5. Die Anerkennung obliegt dem Prüfungsausschuss.
Zulassung
Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen vorausgesetzt, ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen.
Video-Tutorial zur Online-Immatrikulation
Für nationale Studienbewerber gilt bis auf Weiteres:
Nationale Studienbewerber für das ISE-Master-Programm holen bitte unter Vorlage ihrer Abitur-/ Bachelor- oder vergleichbaren Abschlusszeugnisse eine Bestätigung der u.a. besonderen Einschreibvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse beim ISE-Prüfungsausschuss ein. Diese Bescheinigung ist bei der Einschreibung vorzulegen.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich im Zeitraum 01.05. - 31.07.(Wintersemester) / 01.11. - 31.01. (Sommersemester) über das Bewerbungsportal der Universität Duisburg-Essen (s.https://www.uni-due.de/international/international-admissions.php).
Besondere Einschreibungsvoraussetzungen
Nachweis der besonderen studiengangsbezogenen Vorbildung und Eignung, der in der Regel bereits vor Aufnahme des Bachelor-Studiums erbracht wurde.
StudienbewerberInnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in der BRD erworben haben, müssen in einer gymnasialen Oberstufe in Mathematik oder Informatik oder in einem naturwissenschaftlichen oder in einem ingenieurwissenschaftlich-technischen Fach einen Grundkurs mit der Abschlussnote "befriedigend (3,0)" oder besser einen Leistungskurs absolviert haben oder gleichwertige Kenntnisse nachweisen. Wer seine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, muss ebenfalls gleichwertige Kenntnisse durch geeignete Dokumente nachweisen (vgl. § 4 PO).
Außerdem werden bei der Einschreibung ausreichende Kenntnisse der englischen und der deutschen Sprache vorausgesetzt (Näheres dazu s. unter "Sprachkenntnisse").
Prüfungsausschuss
Vorsitzender:
Prof. Dr.-Ing. Stefan Panglisch
Stellvertr. Vorsitzender:
Prof. Dr.-Ing. Hendrik Vennegeerts
Bitte wenden Sie sich an:
Sandra Eckold
Raum: SG 182, Tel. 0203/37-93002
pa-ise@uni-due.de
Sprachkenntnisse
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation an einer deutschsprachigen Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder an einer gleichwertigen Einrichtung im Ausland erworben haben, werden zum Studium eines Studiengangs im Rahmen des Studienprogramms „ISE“ eingeschrieben, wenn sie englische Sprachkenntnisse im Umfang von mindestens fünf Jahren Schulunterricht oder gleichwertige Kenntnisse durch geeignete Dokumente nachweisen.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber eines Bachelor-Studiengangs des Studienprogramms „ISE“, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder an einer gleichwertigen Einrichtung im Ausland erworben haben, werden zum Studium eines Bachelor-Studiengangs im Rahmen des Studienprogramms „ISE“ eingeschrieben, wenn sie
- Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe A2 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen und
- Kenntnisse der englischen Sprache a) mindestens entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B1 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), oder
b) mindestens vom Niveau TOEFL 61 (Internet-based Test), oder
c) mindestens vom Niveau TOEFL 173 (Computer-based Test) oder
d) mindestens vom Niveau IELTS: Limited User, Band 4.0
durch entsprechende Zeugnisse nachweisen.
Die erforderlichen Sprachkenntnisse können alternativ durch Vorlage gleichwertiger Zeugnisse anderer Sprachschulen oder Testinstitute bzw. durch andere Nachweise, insbesondere Nutzung der Sprache im Heimatland als Umgangssprache oder als Sprache einer Bildungseinrichtung, nachgewiesen werden.
Die zugelassenen Studierenden müssen sich unmittelbar bei Studienbeginn Einstufungstests zur Feststellung ihrer Kenntnisse in der deutschen und in der englischen Sprache unterziehen. Vom Ergebnis des Einstufungstests hängt ab, welche Sprachkurse der oder die Studierende bis zum Erwerb der Niveaustufe B2 in der jeweiligen Sprache an der Universität Duisburg-Essen ablegen muss.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Für Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist ein Auslandsaufenthalt von drei bis sechs Monaten verpflichtend.
Für Studierende, die diesen Auslandsaufenthalt bereits im Rahmen ihres ISE-Bachelor-Studiums absolviert haben, ist ein weiterer Auslandsaufenthalt optional (§ 9 PO).