Zugangsvoraussetzungen
Die Qualifikation für das Studium im Fach „Germanistik“ des 2-Fach-Masterprogramms der Fakultät für Geisteswissenschaften wird erbracht durch den erfolgreichen Abschluss
- des Studienfachs "Germanistik" im 2-Fach-Bachelor-Programm an der Universität Duisburg-Essen, oder
- eines gleichwertigen oder vergleichbaren Studiengangs im Bereich der Germanistik oder Linguistik (je nach gewähltem Schwerpunkt des Masters "Germanistik").
Die Gesamtnote des Abschlusses muss in der Regel mindestens 2,5 oder besser sein.
Als gleichwertig angesehen wird in der Regel:
- ein mindestens dreijähriger einschlägiger Studiengang mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und einem Gesamtworkload von mindestens 180 Credits im Bereich der Germanistik oder Linguistik an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes oder
- ein einschlägiger Abschluss an einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes, sofern nicht ein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes nachgewiesen werden kann.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss. Er legt für Absolvent*innen einschlägiger Studiengänge fest, welche zusätzlichen Prüfungsleistungen bis zu welchem Zeitpunkt erbracht werden müssen. In begründeten Einzelfällen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Ausnahme von der geforderten Mindestnote. Bei der Entscheidung sind insbesondere die Höhe der Abweichung von der Mindestnote, die Benotung der Abschlussarbeit mit der Note „gut“ oder besser, die Studiendauer sowie herausragende Einzelleistungen im Studienschwerpunkt maßgebend
Weitere Informationen zum Erwerb einer Gleichwertigkeitsbescheinigung finden Sie auf der Webseite der Germanistik.
Zulassung
Bei Vorlage o.a. Zugangsvoraussetzungen ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen. Die Einschreibungen in Master-Studiengänge sind bis Vorlesungsende möglich.
Video-Tutorial zur Online-Immatrikulation
Bei Kombination mit einem Studienfach der Universitätsallianz Ruhr (Ruhr-Universität Bochum, TU Dortmund) erfolgt die Bewerbung bzw. Einschreibung an der zweiten Uni mit dem "Großen Zweithörerstatus". Kein zusätzlicher Studienbeitrag!
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich bis zum 15.09. jeden Jahres beim Akademischen Auslandsamt des Campus Essen.
Prüfungsausschuss
BA-/MA-Prüfungsausschuss
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
Übliche Schulfremdsprachen. Die Lehrveranstaltungen finden in deutscher Sprache statt.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Wenn das Studienfach „Germanistik“ mit dem Studienfach „Niederlandistik“ kombiniert wird, ist das 3. Semester in Gänze an der Radboud Universiteit Nijmegen zu studieren.