Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs „Politikwissenschaft“ an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren, mindestens dreijährigen Studiengangs (im Umfang von mindestens 180 ECTS-Creditpoints), der zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Bereich der Politikwissenschaft führt und an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes absolviert wird. Sofern kein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetz besteht, ist auch ein einschlägiger Abschlusses an einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes möglich.
Der Studiengang muss mindestens mit der Note 2,59 abgeschlossen worden sein. Zusätzlich wird der Nachweis von Kenntnissen und Kompetenzen im Umfang von 60 ECTS-Creditpoints im Bereich der Politikwissenschaft, sowie davon zusammen 45 ECTS-Creditpoints in den Bereichen Methoden empirischer Sozialforschung und Statistik, Internationale Beziehungen, Friedens- und Konfliktforschung, Entwicklungspolitik und Vergleichende Politikwissenschaft/Regionalforschung vorausgesetzt. Als gleichwertig anerkannt wird insbesondere ein Diplom-Abschluss in einem politikwissenschaftlichen Studiengang bzw. ein Magister- oder Lehramts-Abschluss mit dem Hauptfach Politikwissenschaft.
Liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch kein Studienabschluss vor, ist in der Regel erforderlich, dass mindestens 150 Creditpoints erbracht wurden; die aus den bis dahin erbrachten Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote muss mindestens 2,59 betragen. Diese Durchschnittsnote wird auch im Auswahlverfahren berücksichtigt, unabhängig davon, ob das Ergebnis der Bachelorprüfung hiervon abweicht.
Zulassung
Details zum Auswahlverfahren und alle Informationen zur Bewerbung finden Sie unter www.ib-master.de
Örtliche Zulassungsbeschränkung. Die Bewerbung erfolgt online.
Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie im Studierendensekretariat.
Bewerbungsfrist: 15. Juli
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Team Zulassung International im Sachgebiet Einschreibungswesen.
NC-Werte
Übersichten der NC-Werte vergangener Semester finden Sie auf den Seiten des Einschreibungswesens.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Weitere Sprachkenntnisse
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, oder die das erste berufsqualifizierende Studium nicht an einer englischsprachigen Hochschule absolviert haben, müssen Englischkenntnisse gemäß der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Common European Framework, CEF) oder gleichwertige Englischkenntnisse bei der Bewerbung nachweisen (bspw. über TOEFL, oder Cambridge Certificates, etc.). Eine Aufstellung über die verschiedenen Anforderungsniveaus finden Sie hier. Sofern Sie innerhalb Ihrer schulischen Ausbildung Englisch bis zur 12. Klasse durchgehend belegt und mit mindestens ausreichend (5 Punkte) abgeschlossen haben, gilt auch dies als Nachweis für Kenntnisse auf B2 Niveau.
Informationen des Akademischen Auslandsamtes (International Office)
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Ein mindestens achtwöchiger Auslandsaufenthalt zwischen dem 3. und 4. Semester, bei dem ein Praktikum oder Studienprojekt durchgeführt wird, ist Bestandteil des Studiengangs. Alternativ kann in Ausnahmefällen bei einer international arbeitenden Organisation im Inland das Praktikum absolviert werden.
Der Auslandsaufenthalt dient dem Erwerb praxisbezogener Kompetenzen im Bereich der internationalen Politik, der Entwicklungspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit. Interkulturelle Kompetenzen werden dabei vertieft. Außerdem kann der Auslandsaufenthalt gezielt zum Erwerb
von Sprachkenntnissen und zur Vorbereitung der Masterarbeit mitgenutzt werden.
Der Auslandsaufenthalt umfasst in der Regel acht Wochen. Er wird grundsätzlich vor der Anmeldung zur Abschlussarbeit und in der Regel in den Semesterferien zwischen dem 3. und 4. Semester durchgeführt. Für den Aufenthalt werden 12 ECTS Credits angerechnet.
Die Studierenden können wählen, ob sie in der Zeit des Auslandsaufenthalts ein Praktikum absolvieren oder ein Studienprojekt durchführen. Wird ein Praktikum abgeleistet, beschreibt die gewählte Institution in einer Bescheinigung die im Praktikum erbrachten Leistungen. Das Studienprojekt wird von Studierenden mit Unterstützung von Lehrkräften entworfen. Es bezieht sich auf die Arbeit ausgewählter, in den Bereichen internationale Politik,
Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit tätiger Organisationen und kann dabei auch gezielt der Vorbereitung der Masterarbeit dienen.
Über den Auslandsaufenthalt ist von den Studierenden ein Bericht im Umfang von 8 bis 12 Seiten vorzulegen.
In Ausnahmefällen kann der Auslandsaufenthalt auf Antrag beim Prüfungsausschuss durch ein mindestens achtwöchiges Praktikum bei einer international arbeitenden Organisation im Inland ersetzt werden. Für das Praktikum werden ebenfalls 12 ECTS Credits angerechnet. Über das Praktikum ist von den Studierenden ein Bericht vorzulegen.