Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zu einem Masterstudiengang ist der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses mit einem Umfang von mindestens 210 ECTS-Credits. Mit dem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang sind die folgenden Kenntnisse nachzuweisen:
- Mathematik für Ingenieure im Umfang von mindestens 20 ECTS;
- Technische Mechanik im Umfang von mindestens 14 ECTS;
- Thermodynamik / Wärmeübertragung im Umfang von mindestens 10 ECTS
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Studiengangs Maschinenbau.
Für Bachelor-Absolvent*innen aus Studiengängen mit einer Regelstudienzeit von weniger als 7 Semestern werden im Rahmen der Eignungsfeststellung Auflagen gemacht, die garantieren, dass nach dem Abschluss des Master-Studiengangs Maschinenbau ein Gesamtstudienvolumen von 300 ECTS-Punkten nachgewiesen wird. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Studiengangs Maschinenbau.
Zulassung
Dieser Studiengang ist zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt während der Einschreibungsfrist im Studierendensekretariat am Campus Duisburg. [Formulare und weitere Informationen]
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Team Zulassung International im Sachgebiet Einschreibewesen.
Eignungsfeststellungsverfahren
Vor einer möglichen Zulassung zum Masterstudiengang Maschinenbau muss die fachliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers durch den Prüfungsausschuss festgestellt werden. Dazu muss der folgende Antrag (auch als DOC-Datei) vollständig ausgefüllt und mit den notwendigen Anlagen an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Maschinenbau mit dem Betreff „Masterzulassung“ in elektronischer Form eingereicht werden.
Prüfungsausschuss
Vorsitzender:
Prof. Dr.-Ing. Arun Nagarajah
Stellvertr. Vorsitzender:
Prof. Dr.-Ing. Andras M. Kempf
Bitte schreiben Sie zunächst an:
pamb@uni-due.de
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Weitere Sprachkenntnisse
Gem. Prüfungsordnung § 2 Abs. 2:
Im internationalen Umfeld des Maschinenbaus spielt Englisch eine zunehmende Rolle als internationale Fachsprache. Ziel des Studiums ist es daher auch, durch Verwendung der englischen Sprache in ausgewählten Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen eine Vertrautheit mit der englischen Fachsprache zu vermitteln. Entsprechende Sprachkenntnisse werden daher vorausgesetzt.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Studienbegleitende Praktika
Nicht vorgeschrieben.