Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Studienfach "Niederlandistik" im Zwei-Fach-Masterstudiengang ist der erfolgreiche Abschluss des Studienfaches Niederlandistik im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Universität Duisburg-Essen oder ein als gleichwertig anerkannter Studienabschluss im Bereich der Niederländischen Sprache und Kultur/Niederlandistik/Niederlande-Studien.
Die Gesamtnote des Abschlusses muss in der Regel mindestens 2,5 oder besser sein.
Für Studieninteressierte mit extern erworbenem Studienabschluss ist es zwingend notwendig, sich vor der Einschreibung mit einem der betreffenden Fachvertreter*innen in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner zur Master-Einschreibung
Bescheinigung zur Vorlage beim Studierendensekretariat
Zulassung
Bei Vorlage o.a. Zugangsvoraussetzungen ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen. Die Einschreibungen in Master-Studiengänge sind bis Vorlesungsende möglich.
Video-Tutorial zur Online-Immatrikulation
Bei Kombination mit einem Studienfach der Universitätsallianz Ruhr (Ruhr-Universität Bochum, TU Dortmund) erfolgt die Bewerbung bzw. Einschreibung an der zweiten Uni mit dem "Großen Zweithörerstatus". Kein zusätzlicher Studienbeitrag!
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich bis zum 15.07. jeden Jahres. Die Bewerbung für einen Masterstudiengang erfolgt über das Bewerbungsportal der UDE.
Prüfungsausschuss
BA-/MA-Prüfungsausschuss
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
Die Lehrveranstaltungen im Studienfach “Niederlandistik" finden in deutscher und niederländischer Sprache statt.
Bewerberinnen und Bewerber müssen über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um Veranstaltungen in niederländischer Sprache folgen zu können. Studierende, deren Muttersprache nicht Niederländisch ist oder die Sprachkompetenzen im Bachelor-Studiengang nicht auf mindestens C1-Niveau erreicht haben, müssen vor Aufnahme des Studiums niederländische Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Das 3. Semester wird in Gänze an der Radboud Universiteit Nijmegen studiert. Durch den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Duisburg-Essen und der Radboud Universiteit Nijmegen ist gewährleistet, dass ausreichend Studienplätze zur Verfügung stehen und das Auslandssemester ohne Zeitverlust durchgeführt werden kann.