Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang Soziale Arbeit ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren Studiengangs im Bereich der Sozialen Arbeit bzw. Sozialpädagogik. Die Gesamtnote des Abschlusses muss mindestens 2,0 betragen.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft der Prüfungsausschuss.
Abweichend kann der Zugang zu einem Masterstudiengang eröffnet werden, wenn der Prüfungsausschuss die Eignung insbesondere anhand einer nach den bisherigen Prüfungsleistungen ermittelten Durchschnittsnote feststellt und die Bewerberin oder der Bewerberin das Fehlen der Zugangsvoraussetzungen nicht zu vertreten hat. Die Einschreibung erlischt, wenn der Nachweis über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Einschreibung eingereicht wird.
Zulassung
Örtliche Zulassungsbeschränkung.
Die Studienplatzvergabe basiert auf der Master-Zulassungsordnung vom 18. Juni 2021.
Die Bewerbung erfolgt online. Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie im Studierendensekretariat.
Bewerbungsfrist: 15.07.2025 für das Wintersemester 2025/2026.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Team Zulassung International im Sachgebiet Einschreibungswesen.
Es werden folgende Unterlagen benötigt, die bis zum 15.07.2025 für das Wintersemester 2025/2026 eingegangen sein müssen:
Zeugnis/Urkunde des vorangegangenen Studienabschlusses. Sollte das Zeugnis/die Note der Abschlussarbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, kann ersatzweise ein Notenspiegel beigefügt werden, auf dem mindestens 150 ECTS bescheinigt werden.
Rückfragen können an Frau Sabine Beck gerichtet werden: sabine.beck@uni-due.de.
NC-Werte
Übersichten der NC-Werte vergangener Semester finden Sie auf den Seiten des Einschreibungswesens.
Prüfungsausschuss
(zuständig für Gleichwertigkeitsbescheinigung für die Master-Zulassung)
Frau Prof. Dr. Daniela Schweigler
S06 S04 B22; https://www.uni-due.de/biwi/isp/schweigler/index.php
Mail: daniela.schweigler@uni-due.de
Kontakt und Wegbeschreibung - barrierefrei
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)