Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum MA Survey Methodology ist einerseits die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss, sowie andererseits ein Bachelorabschluss in den Sozial- bzw. Wirtschaftswissenschaften oder in Statistik. Das Bachelorstudium muss mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 abgeschlossen worden sein. Nach Prüfung werden auch anderer Studienabschlüsse mit einem Mindestumfang äquivalent zu 180 European Credit Points (ECTS) anerkannt.
Der Anteil der Methoden- und Statistikausbildung innerhalb des grundständigen Studiums muss einen Umfang von mindestens 18 ECTS haben. Die Auswahlentscheidung wird von der Prüfungskommission nach dem Grad der Eignung des Bewerbers für den Studiengang getroffen. In Fällen, in denen die Eignung der Bewerber unklar ist, werden Auswahlgespräche geführt.
Die Anrechnung von bereits in anderen Masterprogrammen erbrachten Prüfungsleistungen ist aufgrund der geringen Zahl vergleichbarer Studiengänge nur nach Prüfung und Genehmigung durch den Prüfungsausschuss möglich. Näheres zur Bewerbung finden Sie auf der Webseite des Studiengangs.
Zulassung
! WICHTIGE HINWEISE !
Bitte beachten Sie: Der MA-Studiengang Survey Methodology wird zum Wintersemester 2021/22 eingestellt. Studierende, die sich bis einschließlich Wintersemester 2020/21 eingeschrieben haben, können den Studiengang entweder nach aktuellem Plan innerhalb von sechs Semestern zu Ende führen oder sich für das Wintersemester auf einen der neuen bzw. neu konzipierten Studiengänge bewerben. Erbrachte Leistungen werden ggf. anerkannt werden können. Bitte informieren Sie sich dazu im Laufe des Sommersemesters. Eine Einschreibung in den MA Survey Methodology, so wie er auf dieser Seite dargestellt ist, wird ab Wintersemester 2021/22 nicht mehr möglich sein.
Die neuen MA-Studiengänge finden Sie hier:
https://www.uni-due.de/soziologie/index.php#studiengang
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Weitere Sprachkenntnisse
Gem. Prüfungsordnung § 1 Abs. 5:
Studierende, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen vor Aufnahme des Studiums englische Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Dies ist möglich durch:
a. einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in englischer Sprache, oder
b. Englisch als Abiturfach (7 Punkte GK oder LK), oder
c. einen englischen Sprachtest in Form von
- TOEFL 450 (paper-based),
- TOEFL 133 (computer-based),
- TOEFL 45 (internet-based),
- IELTS: Extremely limited User, Band 3,
- Universität Cambridge: Key English Test
- oder einen äquivalenten Nachweis.
Über die Anerkennung gleichwertiger Kenntnisse der nach Satz 3 erforderlichen Voraussetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Informationen des Akademischen Auslandsamtes (International Office)