Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen ArbeitsstoffenDie Gefährdungsbeurteilung nach Gefahr- und Biostoffverordnung

Die UDE als Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen erst erlauben, wenn eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und erforderliche Schutzmaßnahmen ergriffen wurden.

Bei maßgeblichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen sowie beim Auftreten arbeitsbedingter Infektionen, Erkrankungen oder gesundheitlicher Bedenken gegen die weitere Ausübung einer Tätigkeit ist die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren.

Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen sind insbesondere die folgenden Gesichtspunkte zu beurteilen bzw. zu beachten:

  • gefährliche Eigenschaften von Stoffen oder Zubereitungen, einschließlich ihrer physikalisch-chemischen Wirkungen
  • Art und Ausmaß einer Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege
  • Möglichkeiten einer Substitution
  • Arbeitsbedingungen und Verfahren einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge
  • Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte
  • Wirksamkeit der ergriffenen oder zu ergreifenden Schutzmaßnahmen
  • Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen 

Word Checklistenvorlagen

Kontakt

Information und persönliche Beratung

Fachkräfte für Arbeitssicherheit Essen

Fachkräfte für Arbeitssicherheit Duisburg

Betriebsärzlicher Dienst (extern Universitätsklinikum Essen)

Sprechstunden mit Termin

  • Campus Essen, Donnerstag 11:00 - 13:00 Uhr, Raum T03 R04 C17, Telefon 32270
  • Campus Duisburg, Dienstag 12:00 - 13:00 Uhr, Raum SG 072, Telefon 91740

Terminvereinbarung

  • Sekretariat Betriebsärztlicher Dienst, Universitätsklinikum Essen, Telefon +49 201 723-3481

Hinweis zur telefonischen Terminabsprache:
Zur Auswahl einer der Optionen am Ende der Ansage, über die Telefontastatur - Ziffer 1 für die Terminbuchung oder Ziffer 2 für eine Beratung - muss die Funktion „MFV senden“ aktiviert werden. Dies wird während des Anrufs im Display als Funktion der Taste unten rechts angezeigt. Andernfalls kann die Telefonanlage des Klinikums die Eingabe nicht erkennen, beendet den Anruf und es ist ein Besetzzeichen zu hören.

Weitere Informationen

Checklisten und Anleitung (BAuA)