Verteilung der Qualitätsverbesserungsmittel (QVM)
Wer bekommt was? Die Verteilung der Qualitätsverbesserungsmittel (QVM)
Im März 2011 wurde von der Landesregierung NRW das „Studiumsqualitätsgesetz“zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre verabschiedet.
Damit werden den Hochschulen in NRW zur Kompensation der wegfallenden Studienbeiträge – im Sommersemester 2011 wurden diese zum letzten Mal erhoben – jährlich 249 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Diese „Qualitätsverbesserungsmittel“ (QVM) werden nach der Anzahl der Studierenden in der 1,5-fachen Regelstudienzeit auf die Hochschulen verteilt. Der auf die UDE entfallende Anteil entspricht in etwa den bisherigen Einnahmen aus Studienbeiträgen. Durch die Deckelung der Gesamthöhe auf Landesebene werden zukünftig die Mittel nicht automatisch und linear mit zunehmenden Studierendenzahlen steigen.
Die im Rahmen des „Studiumsqualitätsgesetz“ geforderte Einrichtung von Kommissionen zur Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre auf zentraler und dezentraler Ebene wurde in den Gremien beraten. Mit der Implementierung in die Grundordnung der UDE konnte Anfang 2012 die QVM-Kommission ihre Arbeit aufnehmen. Das hochschulinterne Verteilungsverfahren der QVM orientiert sich an der bewährten Praxis der Verteilung bei den Studienbeiträgen. So erhalten die Fakultäten mit 65 % den Großteil der Mittel für dezentrale Maßnahmen. Die übrigen 35 % werden vom Rektorat auf Empfehlung der neu eingerichteten Qualitätsverbesserungskommission verteilt.
Die Studienbeiträge und QVM des Jahres 2011 wurden zum größten Teil für Personalmaßnahmen (zusätzliche Lehrkräfte, Tutoren, Hilfskräfte) eingesetzt. Aber auch bewährte Servicemaßnahmen wie z. B. die Verlängerung der Öffnungszeiten der Bibliothek und der Ausbau des Lieferservices für Publikationen sowie die Neuausstattung und Modernisierung der technischen Infrastruktur von Hörsälen und studentischen Arbeitsplätzen konnten fortgeführt werden.