Dezernat Hochschulentwicklungsplanung: Betriebseinheiten
Zentrale Betriebseinheiten
Die Universität Duisburg-Essen unterhält die im Organigramm dargestellten zentralen Betriebseinheiten (ZBE). Diese stellen nach § 29 Abs. 2 HG NRW Dienstleistungen für Forschung und Lehre bereit und unterstützen auf diese Weise die hoheitlichen Aufgaben der UDE.
Das Dezernat Hochschulentwicklungsplanung berät und begleitet bei der Gründung zentraler Betriebseinheiten in Bezug auf alle erforderlichen Schritte. Dazu gehören – neben der Abstimmung in der zentralen Verwaltung mit allen beteiligten Akteuren – die Rektorats- und Gremienbefassungen, die Koordination ressourcenbezogener und juristischer Prüfungen und die Erarbeitung von Organisationsregelungen.
Im Anschluss an die Gründung einer zentralen Betriebseinheit geht diese gegebenenfalls Kooperationen mit externen Partnern ein. Die Erstellung maßgeschneiderte Kooperationsverträge wird ebenfalls vom Dezernat Hochschulentwicklungsplanung begleitet.