Dezernat Hochschulentwicklungsplanung: Einrichtungen
Zentrale Wissenschaftliche Einrichtungen
Die Universität Duisburg-Essen unterhält die im Organigramm dargestellten zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen (ZWE), von denen zwei Kooperationen mit nationalen Universitäten sind und eine weitere eine Kooperation mit einer nationalen sowie einer internationalen Universität ist (Stand Februar 2019). Alle ZWE der UDE forschen nach § 29 Abs. 1 Satz 2 HG NRW fakultätsübergreifend zu inhaltlich gebündelten Themenkomplexen und weisen auf diese Weise besondere wissenschaftliche Expertise der UDE aus.
Das Dezernat Hochschulentwicklungsplanung berät und begleitet die Forscherinnen und Forscher der UDE bei der Gründung zentraler wissenschaftlicher Einrichtungen in Bezug auf alle erforderlichen Schritte. Dazu gehören – neben der Abstimmung mit dem Science Support Centre der UDE – die relevanten Rektorats- und Gremienbefassungen, die Koordination ressourcenbezogener und juristischer Prüfungen sowie die Erarbeitung von Organisationsregelungen.
Im Anschluss an die Gründung einer zentralen wissenschaftlichen Einrichtung geht diese gegebenenfalls Kooperationen mit internen und externen Partnern ein. Die Erstellung maßgeschneiderter Kooperationsverträge wird ebenfalls vom Dezernat Hochschulentwicklungsplanung begleitet.