Dezernat Hochschulentwicklungsplanung: In-Institute
In-Institute
Die Fakultäten der Universität Duisburg-Essen können nach § 29 Abs. 1 Satz 1 HG NRW wissenschaftliche Einrichtungen errichten, die fachnahe spezifische Fragestellungen ggf. abteilungsübergreifend erforschen und bearbeiten. Für den Beschluss der Gründung solcher Fakultätsinstitute, die auch „In-Institute“ oder „Binneninstitute“ genannt werden, ist gemäß der an der UDE gültigen Fakultätsrahmenordnung, der Fakultätsrat verantwortlich, der diese vom Rektorat bestätigen lassen muss.
Das Dezernat Hochschulentwicklungsplanung berät und begleitet die Fakultäten bei der Gründung von In-Instituten in Bezug auf alle erforderlichen Schritte. Dazu gehören – ggf. neben der Begleitung der Abstimmung innerhalb der Fakultät – die Rektorats- und Gremienbefassungen, die Koordination ressourcenbezogener und juristischer Prüfungen und die Erarbeitung von Verwaltungs- und Benutzungsordnungen für das neue In-Institut.
Die In-Institute der Fakultäten der UDE sind auf den Seiten der einzelnen Fakultäten ausgewiesen. Einige von ihnen haben im Laufe der Jahre eine spezielle wissenschaftliche Strahlkraft entwickelt und sind daher in der Auflistung der UDE-Forschungszentren enthalten.
Eckpunkte zur Gründung eines In-Instituts sind im hier hinterlegten Fahrplan zusammengefasst.