Dezernat Hochschulentwicklungsplanung: Hochschulinterne Qualitätssicherung von Studiengängen

Als systemakkreditierte Hochschule trägt die Universität Duisburg-Essen (UDE) autonom für die Qualität ihrer Studiengänge Sorge und trifft (Re-)Akkreditierungsentscheidungen eigenverantwortlich.

Grundsätzlich nehmen alle bestehenden Fach- und Lehramtsstudiengänge an der hochschulinternen Qualitätssicherung teil, auch neue Fachstudiengänge werden intern akkreditiert.

Ausgenommen von den hochschuleigenen Qualitätssicherungsverfahren sind folgende Studienangebote der UDE, sie müssen weiterhin programmakkreditiert werden:

  • Weiterbildungsstudiengänge
  • Kooperationsstudiengänge bei denen die Kooperationspartner eine Programmakkreditierung vereinbart haben
  • Neueinrichtung von Lehramtsstudiengängen

Informationen zum Verfahren der Programmakkreditierung an der UDE finden Sie hier.

Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs

Die Einrichtung und Akkreditierung eines neuen Fachstudiengangs erfolgt an der UDE im Rahmen eines festgelegten Qualitätsprozesses, für den von der Vorlage eines ersten Studiengangkonzepts bis zum Studienstart im Regelfall eine Zeitspanne von ca. 1,5 Jahren eingerechnet werden sollte. Die Mitarbeiter:innen des Dezernats HSPL fungieren dabei als erste Ansprechpartner*innen der Fakultäten und koordinieren das Verfahren.

Detaillierte Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie in Kapitel 5.1 des QM-Handbuchs, ein Überblick des Prozesses ist dem Ablaufdiagramm „Einrichtung und Akkreditierung eines Fachstudiengangs“ zu entnehmen.

 

Hochschulinterne Reakkreditierung von Studiengängen – kontinuierliche Qualitätssicherung

Alle bestehenden Fach- und Lehramtsstudiengänge der UDE nehmen an der hochschulinternen Qualitätssicherung mit dem Ziel der Reakkreditierung teil. Die Studiengänge werden im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung vertieft betrachtet und für jeweils acht jahre reakkreditiert. Der Zeitpunkt der vertieften Betrachtung aller Studiengänge ist dem vom Rektorat beschlossenen Akkreditierungskalender (Acht-Jahres-Plan) zu entnehmen. Sobald der Betrachtungszeitraum erstmalig festliegt, besteht er im 8-Jahres-Rhythmus fort, um die kontinuierliche Akkreditierung des Studiengangs zu gewährleisten. Für Lehramtsstudiengänge werden einzelne Verfahrensschritte absolviert, die ausschließlich für die Qualitätssicherung der lehrerbildenden Studiengänge relevant sind.

Detaillierte Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie in Kapitel 5.3 des QM-Handbuchs und dem Ablaufdiagramm kontinuierliche Qualitätssicherung. Die Mitarbeiter:innen des Dezernats HSPL koordinieren die Verfahren und sind erste Ansprechpartner:innen bei diesbezüglichen Fragen.

 

Änderung eines bestehenden Fach- oder Lehramtsstudiengangs

Veränderungen an Fach- und Lehramtsstudiengängen sind ein Spiegel der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre und werden daher von den Service- und Verwaltungseinheiten in Studium und Lehre unterstützt. Die Änderung eines Studiengangs erfolgt in der Verantwortung der Fakultät und das Dezernat HSPL begleitet das je nach je nach Art der Änderung innerhalb des standardisierte Qualitätssicherungsverfahren. Das Vorgehen hängt u.a. davon ab, ob die geplante Änderung Auswirkungen  auf den Akkreditierungsstatus des Studiengangs hat. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die für ihre Fakultät zuständige Mitarbeiter:innen des Dezernats HSPL.