Dezernat Gebäudemanagement
Prüfungen in Laboratorien
Verkehrssicherungspflichten des Laborverantwortlichen
- aufgeräumtes Labor ( keine gefährlichen Chemikalien)
- keine Stolperfallen, Mobiliar ( Zugänglichkeit)
Organisation der Prüfung in Laboratorien
- Anwesenheitspflicht des Laborverantwortlichen oder deren Vertreter ( namentlich benannt ) in Prüfernähe ( Rufnähe), Kontrollen durch Laborverantwortlichen
- zur Verfügung stellen der geforderten PSA* Sonderstellung Reinräume -> Einwegarbeitsanzüge ggf. Bestellung durch das TGM ( Typ/ Anzug in Erfahrung bringen)
- im Prüfungszeitraum dürfen grundsätzlich keine Versuche stattfinden
- Ausschluss der Gefahr z.B. Kontamination der Atemluft oder durch Berührung von Oberflächen
- grundsätzlich vor Arbeitsaufnahme erfolgt die Einweisung der TGM Mitarbeiter durch den Laborverantwortlichen, Notfallplan, Gefahren innerhalb des Labors
- Information über die Prüfung an das gesamte Laborpersonal und dort beschäftigte Studierende
- Bei Nichteinhaltung der geforderten Punkte findet keine Prüfung statt. Die Unterschrift des Laborverantwortlichen ist vor Arbeitsbeginn einzuholen.