Aktuelle Informationen Nutzung der Zeiterfassungsterminals

Stand: 11.04.2024

Bitte beachten Sie, dass an Tagen, an denen Sie im Büro arbeiten, die Zeiterfassungsterminals an den Gebäudeeingängen für das Buchen der Arbeitszeiten zu nutzen sind (s. § 6 Abs. 1 der DV-GLAZ für Ihren Bereich). Ausnahmen gelten nur für Mitarbeiter*innen, die in Außenliegenschaften arbeiten, in denen es keine Zeiterfassungsterminals gibt.

Die Möglichkeit der Online-Buchung ist davon abgesehen ausschließlich im Homeoffice zu nutzen. Soweit Sie im Laufe des Arbeitstages zwischen Homeoffice und Büro wechseln, ist bei Verlassen des jeweiligen Arbeitsplatzes eine entsprechende Gehen-Buchung vorzunehmen - der Weg zwischen Wohnung und Dienstort stellt keine Arbeitszeit dar.

Vergessene Buchungen müssen auf dem üblichen Weg nacherfasst werden, d.h. bei Beschäftigten, die in ihrem Bereich keinen Workflow haben per Zeitkorrekturbeleg und bei Beschäftigten, die den Workflow nutzen per Workflowantrag.

 

Die folgenden Informationen sollen mögliche Fragen beantworten, ohne dass Sie Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeitung aufnehmen müssen.

Ihre Ansprechpartner

Dezernat Personal & Organisation
Sachgebiet Allgemeine Personalangelegenheiten

Holger Büchte (Grundsatzfragen)
Michèle Keil (Grundsatzfragen)

Ihre Ansprechpartner zu allgemeinen Fragen zum Gleitzeitkonto und zu Zeitkorrekturen finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner für darüberhinausgehende Fragen (zur Einrichtung von Zeitkonten etc.) finden Sie hier.