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IAQ-Expertise zur Gleichstellung geringfügiger Beschäftigung

Neuer Reformvorschlag für Minijobs

  • von Claudia Braczko
  • 19.06.2017

Für die notwendige Reform der Minijobs hat das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) drei zentrale Vorschläge: Mehr Aufklärung über die oft missachteten Rechtsansprüche, die Abschaffung der künstlichen Einkommensbarriere von 450 Euro sowie ein flankierender Übergang mit erweiterter Gleitzone und Bestandsschutz für bestehende Arbeitsverhältnisse.

Die IAQ-Expertise ist für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung entstanden. Das Autorenteam Prof. Dr. Gerhard Bosch und Dr. Claudia Weinkopf entwickelt ein konkretes Konzept, um Minijobs in sozialversichungspflichtige Beschäftigung zu überführen. Die Kleinst-Arbeitsverhältnisse sollen nicht durch Fehlanreize zur Dauererwerbsform werden. Dies kann ein hohe Armutsrisiken insbesondere für Frauen mit sich bringen. Anders als die meisten anderen Reformvorschläge hat sich das IAQ-Team auch mit den unterschiedlichen Zielgruppen befasst, da geringfügige Beschäftigung offensichtlich in unterschiedlichen Lebenslagen und für unterschiedliche Altersgruppen attraktiv ist: Neben zeitlich eher begrenzten Minijobs etwa für Schüler, Studierende oder Arbeitslose und vielen kurzfristigen saisonalen Tätigkeiten sehen die Forscher besonders die langfristig angelegten Minijobs für Hausfrauen/-männer kritisch.

Denn Minijobs entfalten starke Klebeeffekte. Sie erschweren sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen systematisch den Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und – oft gewünscht – längere Arbeitszeiten. Besonders gilt das für verheiratete Hausfrauen durch die Kombination der abgabenfreien Minijobs mit der abgeleiteten Krankenversicherung über den Partner. Hinzu kommen die Steuervorteile über das Ehegattensplitting. Entgegen den gesetzlichen Vorschriften sind Minijobber in der betrieblichen Praxis meist schlechter gestellt als ihre sozialversicherungspflichtig beschäftigten Kollegen. Sie erhalten weniger Stundenlohn und werden nur bei Anwesenheit bezahlt. Lohnfortzahlung bei Krankheit oder für Feiertage ist ebenso wie für Urlaubstage eher selten.

Diese Ungleichbehandlung wird unmöglich, wenn alle Erwerbsverhältnisse sozialversicherungspflichtig werden. „Damit die Politik bei der Reform der Minijobs wieder handlungsfähig wird, erscheint es notwendig, von alten Denkmustern Abschied zu nehmen – insbesondere von dem (trügerischen) Bild, dass Minijobs für Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen Vorteile bieten“, so die Autoren. Ein Bestandsschutz für bereits bestehende
geringfügige Beschäftigungsverhältnisse könne helfen, dass Beschäftigte und Unternehmen schrittweise in neue Erwerbsmuster und Personalstrategien hineinwachsen. Die hohe Fluktuation bei der geringfügigen Beschäftigung vor allem bei Jugendlichen und Saisonkräften würde die Zahl der Minijobs dann schnell zurückgehen lassen.

Weitere Informationen:
http://www.gleichstellungsbericht.de/kontext/controllers/document.php/27.8/9/050086.pdf
Dr. Claudia Weinkopf, Tel. 0203/379-1353, claudia.weinkopf@uni-due.de; Prof. Dr. Gerhard Bosch, gerhard.bosch@uni-due.de

Redaktion: Claudia Braczko, Tel. 0157/71283308, presse-iaq@uni-due.de

 

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