Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Neuregelungen treten in Kraft

  • von Ulrike Eichweber
  • 22.01.2018

Fremde Texte in Online-Semesterapparaten oder bei Moodle verwenden und dabei alle rechtlichen Fallstricke umgehen: Wie das nach dem neuen „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz" möglich ist, erfahren Interessierte am 6. und 7. Februar.

Dann informieren die Uni-Bibliothek (UB), das Justiziariat und das Zentrum für Informations- und Mediendienste (ZIM) jeweils ab 9.30 Uhr am Campus Essen (Glaspavillon) und am Campus Duisburg (Gerhard Mercator-Haus) über Neuerungen im Urheberrecht, die ab dem 1. März in Kraft treten.

Die UB hat die wichtigsten Änderungen außerdem auf ihrer Webseite https://www.uni-due.de/ub/urheberrecht/60a_urhg.php zusammengefasst: So dürfen nun bis zu 15 Prozent eines Lehrbuches online in Semesterapparaten und Moodle verfügbar gemacht werden. Ausgeschlossen sind aber vollständige Artikel aus Zeitungen und Kiosk-Zeitschriften.

Wichtig ist, dass auch künftig nicht einzelne Texte bei der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort gemeldet werden müssen, um Autor/innenansprüche abzugelten. Im Jahr 2016 hatte gerade dieser Punkt zu Unstimmigkeiten zwischen der VG Wort und der Kultusminister- bzw. Hochschulrektorenkonferenz geführt.

Ansprechpartnerin: Katrin Falkenstein-Feldhoff, Tel. 0203/379-1504, katrin.falkenstein-feldhoff@uni-due.de

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