Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
Neuregelungen treten in Kraft
- von Ulrike Eichweber
- 22.01.2018
Fremde Texte in Online-Semesterapparaten oder bei Moodle verwenden und dabei alle rechtlichen Fallstricke umgehen: Wie das nach dem neuen „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz" möglich ist, erfahren Interessierte am 6. und 7. Februar.
Dann informieren die Uni-Bibliothek (UB), das Justiziariat und das Zentrum für Informations- und Mediendienste (ZIM) jeweils ab 9.30 Uhr am Campus Essen (Glaspavillon) und am Campus Duisburg (Gerhard Mercator-Haus) über Neuerungen im Urheberrecht, die ab dem 1. März in Kraft treten.
Die UB hat die wichtigsten Änderungen außerdem auf ihrer Webseite https://www.uni-due.de/ub/urheberrecht/60a_urhg.php zusammengefasst: So dürfen nun bis zu 15 Prozent eines Lehrbuches online in Semesterapparaten und Moodle verfügbar gemacht werden. Ausgeschlossen sind aber vollständige Artikel aus Zeitungen und Kiosk-Zeitschriften.
Wichtig ist, dass auch künftig nicht einzelne Texte bei der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort gemeldet werden müssen, um Autor/innenansprüche abzugelten. Im Jahr 2016 hatte gerade dieser Punkt zu Unstimmigkeiten zwischen der VG Wort und der Kultusminister- bzw. Hochschulrektorenkonferenz geführt.
Ansprechpartnerin: Katrin Falkenstein-Feldhoff, Tel. 0203/379-1504, katrin.falkenstein-feldhoff@uni-due.de