Kooperationen in Jugendberufsagenturen
Beratung und Hilfe aus einer Hand
- von Claudia Braczko
- 13.02.2019
Der Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf gestaltet sich oft kritisch – besonders für Jugendliche in schwierigen Lebenslagen. Zwischen den Rechtskreisen der Grundsicherung, der Arbeitsförderung und der Jugendhilfe gibt es zahlreiche Schnittstellen, und die Jugendlichen sind darauf angewiesen, dass die verschiedenen Akteure gut zusammenarbeiten. Dafür wurden in den letzten Jahren an bundesweit inzwischen fast 300 Standorten Jugendberufsagenturen gegründet. Wie die Kooperation klappt, hat das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) in einer aktuellen Studie* untersucht.
Am Beispiel der Jugendberufsagenturen haben die IAQ-Wissenschaftlerinnen Linda Hagemann und Marina Ruth analysiert, wie die Schnittstellen zwischen den Rechtskreisen besser verzahnt werden können. Solche Agenturen wollen Hilfe und Beratung aus einer Hand leisten, damit Rechtskreiswechsel nicht zu einem zusätzlichen Risiko beim Übergang Schule-Ausbildung-Beruf führen und die Fördermaßnahmen für die einzelnen Jugendlichen gut miteinander verknüpft werden. Für die Einrichtung von Jugendberufsagenturen gibt es kein einheitliches Konzept; vielmehr soll jede Agentur die Strukturen der Zusammenarbeit und die Organisationsform finden, die zu ihren lokalen Bedingungen passen.
Zusammenarbeit nicht immer auf Augenhöhe
Auch wenn in den meisten Fällen alle drei Rechtskreise über eine Kooperationsvereinbarung an der Jugendberufsagentur beteiligt sind, bedeutet dies in der Praxis nicht immer eine Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“. Vielmehr identifizierten die Forscherinnen drei Modelle: eine Gesamtpartnerschaft aller drei Rechtskreise, eine Fokuspartnerschaft innerhalb der Arbeitsverwaltung (Jobcenter und Arbeitsagentur) sowie eine Fokuspartnerschaft von Jobcenter und Jugendhilfe. Vor allem ist die Zusammenarbeit nicht immer reibungslos und manchmal durch wechselseitige Skepsis und mangelnde Kommunikation gekennzeichnet. Dies gilt vor allem für einige Agenturen, die erst vor Kurzem eingerichtet wurden.
In den älteren Agenturen hingegen wird seltener von Problemen berichtet: „Das zeigt, dass es ein langwieriger Prozess ist, die Arbeit von drei Rechtskreisen tatsächlich miteinander zu verzahnen. Kooperation muss erarbeitet werden!“, so das Fazit von Hagemann und Ruth.
Kooperationsvereinbarungen für den Aufbau einer Jugendberufsagentur sind dafür ein erster Schritt, reichen aber nicht aus: Wichtig ist, dass die Fachkräfte der verschiedenen Rechtskreise Arbeitskontakte im Alltag aufbauen können.
Weitere Informationen:
http://www.iaq.uni-due.de/iaq-report/2019/report2019-02.pdf
Linda Hagemann / Marina Ruth, Tel. 0203/37-91817, marina.ruth@uni-due.de
Redaktion: Claudia Braczko, Tel. 0157/71283308, claudia.braczko@gmail.com