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15 Jahre Europäische Aktiengesellschaft

Mitbestimmung nicht selbstverständlich

  • von Claudia Braczko
  • 13.12.2019

Seit 2004 können transnationale Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) gründen. Ihre Zahl hat seither kontinuierlich zugenommen, inzwischen gibt es über 3.000 SEs mit zusammen mehreren hunderttausend Beschäftigten.

Bei Gründung einer SE ist die Firmenleitung verpflichtet, mit den Arbeitnehmervertretungen darüber zu verhandeln, wie die Beschäftigten über Unternehmensentscheidungen informiert und an ihnen beteiligt werden. Mitbestimmung ist also nicht vorgeschrieben. Was das bedeutet, zeigt ein aktueller Report aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ).

Zur Gruppe der in Deutschland ansässigen SEs gehören Unternehmen wie Allianz, BASF, Bilfinger oder E.ON. Die überstaatliche Unternehmensform erfreut sich aber auch zunehmender Beliebtheit bei Online-Versandhändlern und -Lieferdiensten wie Zalando, Flaschenpost oder Delivery Hero.

Wie die IAQ-Forscherinnen Dr. Sophie Rosenbohm und Jennifer Kaczynska feststellen, trägt die SE zu einer neuen Dynamik in der Verbreitung von Informations- und Konsultationsgremien bei; auch wird die Unternehmensmitbestimmung erstmals international. „Nur in wenigen Fällen existierte zuvor bereits ein Europäischer Betriebsrat, so dass sich in vielen Unternehmen mit der SE-Gründung eine neue Interessenvertretungsebene herausgebildet hat.“

Zudem eröffnet die SE neue Möglichkeiten, um transnationale Informations- und Konsultationsrechte, z.B. durch die Einrichtung von SE-Betriebsräten, mit der unternehmerischen Mitbestimmung zu verknüpfen.

Präventive Mitbestimmungsflucht

Eine ganze Reihe Europäischer Aktiengesellschaften sieht allerdings trotz ihres transnationalen Charakters keine entsprechenden Beteiligungsmöglichkeiten für die Beschäftigten vor. Die IAQ-Forscherinnen beobachten auch eine 'präventive Mitbestimmungsflucht': „So ist es möglich, dass Unternehmen eine SE gründen, bevor sie eine im nationalen Recht verankerte Größe erreichen, der zur Einführung oder Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung führen würde.

Rosenbohm und Kaczynska sehen hier Handlungsbedarf auf europäischer und nationaler Ebene: „Diese Strategien zielen darauf ab, bestehende Beteiligungsrechte zu umgehen, was eigentlich explizit durch die SE-Gesetzgebung ausgeschlossen sein sollte“.

 

Weitere Informationen:
https://www.iaq.uni-due.de/iaq-report/2019/report2019-09.php
IAQ: Dr. Sophie Rosenbohm, Tel. 0203/37 9-1815, sophie.rosenbohm@uni-due.de;
Jennifer Kaczynska, Tel. 0203/37 9-1826, jennifer.kaczynska@uni-due.de

Redaktion: Claudia Braczko, Tel. 0157/71283308, claudia.braczko@uni-due.de

 

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