DFG-Förderung für Katrin Althans
Geflüchtete in Recht und Literatur
- von Cathrin Becker
- 18.11.2020
Forschung zu Recht und Literatur ist in der anglo-amerikanischen Unilandschaft längst etabliert – in Deutschland steht sie noch am Anfang. Das will Dr. Katrin Althans ändern. Sie untersucht in den nächsten drei Jahren an der UDE Narrative von Flucht und Migration in Recht und Literatur. Das Besondere: Die Philologin kann sich ganz auf ihre Forschung konzentrieren, da die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sie im Programm „Eigene Stelle“ fördert.
Erfundene oder reale Gerichtszenen, juristische Zweifelsfälle, Grauzonen – Literatur macht Recht oft zu ihrem Gegenstand. Juristische Texte wie Urteile und Paragraphen können aber auch literarisch analysiert und interpretiert werden. Katrin Althans konzentriert sich auf zeitgenössische britische Romane.
Am Lehrstuhl für Postkoloniale Studien der Anglistik erforscht sie darin die Darstellung von Geflüchteten, Asylsuchenden und Migranten. „Ich gehe davon aus, dass es eine narrative Autorität von Gesetzestexten gibt, d.h., Gesetzestexte bestimmen den Inhalt von Erzählungen: Erzählungen, die sich unter den Wortlaut des Gesetzes einordnen lassen, werden auf diese Weise legitimiert“, so Althans. „Man steht ihnen einen Wahrheitsstatus zu.“ So manifestieren sich Vorurteile.
Sie stützt sich dabei auf den Artikel 1(A)2 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. „Wie beschreibt dessen Wortlaut einen prototypischen Flüchtling und wie geht Literatur damit um? Wird z.B. der unzuverlässige Erzähler eingesetzt oder werden Strukturen von Traumaerzählungen aufgegriffen, um Flüchtlinge und ihre Erfahrungen zu charakterisieren.“
Althans wählt für ihre Forschung nur Romane, die keinen Anspruch auf Wahrheit haben, so dass sich die Autoren mit erfundenen Flüchtlingsfiguren und der Legitimation von Erzählungen über sie auseinandersetzen müssen. „So ist die Literatur freier in ihrer Kritik, da sich die Autoren keine Gedanken darum machen müssen, dass ihre Texte vielleicht im Widerspruch zu Aussagen stehen, die sie im Asylverfahren getätigt haben, wie es bei Autobiographien der Fall sein könnte.“
Die 42-Jährige hat in Münster Englische und Deutsche Philologie und Kommunikationswissenschaften studiert sowie ihr Erstes Staatsexamen in den Rechtswissenschaften abgelegt. In Bonn wurde sie promoviert. Ihre Schwerpunkte liegen u.a. auf Postkolonialen Studien, Migrations- und Fluchtstudien.
Die Uni konnte sich die Forscherin für ihr Vorhaben frei auswählen. „Die UDE passte für mich am besten. Ich kenne das Institut von einem Lehrauftrag und habe hier viel Unterstützung erhalten. Überzeugt haben mich auch die möglichen Kooperationen mit der Arbeitssoziologie oder der Migrationsforschung und dass es an der UDE den Profilschwerpunkt Wandel von Gegenwartsgesellschaften gibt.“
Weitere Informationen:
Dr. Katrin Althans, Postkoloniale Studien, katrin.althans@uni-due.de
Redaktion: Cathrin Becker, Tel. 0203/37 9-1488, cathrin.becker@uni-due.de