Geltungsdauer bis zum 30. September
Homeoffice-Regelung verlängert
- von Arne Rensing
- 28.05.2021
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Die geltende Homeoffice Regelung an der UDE wird bis zum 30. September 2021 verlängert.
Weiterhin sollen die Beschäftigten in Absprache mit ihren Vorgesetzten von der Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten, Gebrauch machen. Für Führungskräfte gilt die verpflichtende Vorgabe, den Mitarbeiter:innen zur Kontaktminimierung die Möglichkeit der Ausführung von Büroarbeiten und vergleichbaren Tätigkeiten im Homeoffice anzubieten, wenn dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten müssen Homeoffice-Angebote wahrnehmen, wenn keine Gründe dagegensprechen.
Die Hochschulleitung geht davon aus, sofern sich der positive Trend mit rückläufigen Infektionszahlen und fortschreitenden Impfungen fortsetzt, dass die UDE zum Beginn des Wintersemesters am 1. Oktober 2021 in den Präsenzbetrieb zurückkehren kann.
Aktuell werden die Ergebnisse des Prozesses „Zukunft der Arbeit“ in eine Dienstvereinbarung zum Homeoffice übertragen - zunächst für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung und perspektivisch für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten. Dabei sollen die Erfahrungen, die im letzten Jahr mit der fortschreitenden Digitalisierung und der Arbeit im Homeoffice gemacht wurden, mit den Anforderungen einer Präsenzuniversität in Einklang gebracht werden.