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Präsenz, Urlaub, Immunstatus

Überarbeitetes Maßnahmenkonzept

  • von Thomas Wittek
  • 23.07.2021

Die UDE kehrt Schritt für Schritt zurück zu mehr Präsenz. Nach den Lockerungen in den Bereichen Lehrveranstaltungen, Prüfungen und allgemeine Veranstaltungen im Juni hat die Universität jetzt das betriebliche Maßnahmenkonzept aktualisiert, in dem die allgemeinen Regeln zum Schutz vor Corona festgehalten sind. Grundsätzlich gilt: Eine Kontaktreduktion muss weiter aufrechterhalten werden. Die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen müssen die einzelnen Arbeitsbereiche mittels Gefährdungsbeurteilung aber selbst festgelegen. So wird eine der Situation angepasste Präsenz wieder möglich.

Die wichtigsten jetzt geltenden Regelungen im Überblick:

Hygieneregeln
Abstands- und Hygieneregeln müssen weiter beachtet werden. Das trifft auch auf alle Immunisierten zu, also alle vollständig Geimpften und Genesenen.

Maskenpflicht
In den Gebäuden der UDE gilt auf allen Verkehrsflächen und in den Eingangsbereichen weiter eine Maskenpflicht.

Homeoffice
Die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten, ist bis 30. September verlängert. Ab 1. Oktober ist nach derzeitigem Stand von einer Rückkehr in den Präsenzbetrieb auszugehen.

Testen
Die Teststrategie bleibt unverändert: Vor der Teilnahme an Präsenzveranstaltungen sollen alle Beschäftigten und Studierenden einen Coronaselbsttest oder -schnelltest durchführen. Ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder auskurierte Corona-Infektion ist gleichgestellt.

Urlaub
Urlauber, die länger als fünf Werktage hintereinander nicht am Arbeitsplatz waren, müssen bei ihrer Rückkehr bei ihrem Vorgesetzten einen negativen Coronatest nachweisen (Schnelltest/Bürgertestung). Immunisierte sind davon ausgenommen, wenn sie bereit sind, freiwillig ihren Immunstatus zu teilen und diesen belegen können.

Immunstatus
Eine Auskunft über den eigen Immunstatus, also ob man vollständig geimpft oder genesen ist, kann grundsätzlich nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Wenn der Immunstatus nicht mitgeteilt wird, ist für die Teilnahme an Veranstaltungen alternativ ein Testnachweis erforderlich.

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