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Neue Coronaschutzverordnung

Inzidenz-Schwellenwert, Immunstatus und Tests entscheidend

  • von Arne Rensing
  • 20.08.2021

Zum 20. August ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, die zunächst bis einschließlich 17. September gilt.

Gemäß den Beschlüssen der letzten Bund-Länder-Beratungen folgt die Verordnung einer geänderten Systematik. Die bisherigen Maßnahmenstufen entfallen – an ihre Stelle tritt ein Inzidenz-Schwellenwert, der über das Greifen der sogenannten „3G Regel“ entscheidet: Ab einer Inzidenz über 35 stehen bestimmte Angebote nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen offen. Kontrollen werden verpflichtend und Verstöße geahndet.

In der jetzt geltenden Schutzverordnung sind keine eigenen Regeln für Hochschulen festgelegt, so dass für sie die allgemeinen Bestimmungen für Bildungseinrichtungen unmittelbar gelten. Die bisherige Allgemeinverfügung vom 14. Juni 2021 entfällt.

Die UDE wird nun die einrichtungsbezogenen Hygiene- und Maßnahmenkonzepte anpassen.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung zum Download (PDF):
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-08-17_coronaschvo_ab_20.08.2021.pdf

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