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3G-Nachweise verpflichtend

Geänderte Voraussetzungen für Veranstaltungen und Prüfungen

Zum 20. August ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Die Verordnung legt keine speziellen Vorgaben für Hochschulen fest. Die bisherige Allgemeinverfügung entfällt.

Grundsätzlich sollen die neuen Regeln gewährleisten, dass alle Einrichtungen und Angebote geimpften und vollständig genesenen Personen offenstehen. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 - was sowohl in Duisburg als auch in Essen der Fall ist - sind alle anderen dazu verpflichtet, bei Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Antigen-Schnell- oder PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Einrichtungen müssen den Immun- oder Teststatus ohne Ausnahme kontrollieren.

Mit der konsequenten Anwendung der sogenannten 3G-Regeln ändern sich die Voraussetzungen für Veranstaltungen und Prüfungen an der UDE.

Die Universität passt derzeit ihre Hygiene- und Sicherheitskonzepte an. Bis dahin gelten strenge Vorgaben - für Studierende und Fakultäten gleichermaßen.

Studierende, die keinen gültigen Impfnachweis, Genesungsnachweis oder negativen Test vorlegen, dürfen die Gebäude der Hochschule weder zu Lehrveranstaltungen noch zu Prüfungen betreten.

Nach derzeitiger Einschätzung liegt außerdem ein unentschuldigtes Fehlen vor, wenn Studierende zu Prüfungen erscheinen, ohne die 3G-Vorgaben zu erfüllen. Als Konsequenz kann in solchen Fällen die aktuelle Freiversuchsregel nicht angewandt werden.

Die Fakultäten oder die jeweiligen Aufsichtsführenden sind in der Pflicht, bei jeder Person vor dem Betreten von Lehr- oder Prüfungsräumen die Zugangsvoraussetzungen zu überwachen.

Bei Prüfungen in Räumen, die für mehr als 80 Prüfungsteilnehmer:innen zugelassen sind, unterstützt der Wachdienst der UDE die vorgeschriebenen Kontrollen. Dies gilt für LX 1205, LA 0034, BA 026, SG 135 und ST 025 am Campus Duisburg, in bestimmten Fällen für die Trabrennbahn Dinslaken sowie für den Glaspavillon, A-009 (Altendorfer Straße 5-9), R11 T08 C98, R14 R00 A04, SH 601, S04 T01 A01 und S05 T00 B08 am Essener Campus. (Weitere Informationen dazu geben Nicole Stelter und Patrick Menn aus dem Dezernat Gebäudemanagement.)

Da sich die festgelegten Prüfungstermine und -zeiten nicht ändern, sollte zur Anreise ausreichend Zeit eingeplant werden.

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