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Dezentralisierung von Tarifverhandlungen

Kontrolliert oder wild?

  • 03.05.2023

Ob Lohnabschlüsse oder Arbeitsstandards: Das deutsche Tarifsystem ist immer weniger flächendeckend. Welche Formen der Dezentralisierung existieren, hat das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der UDE am Beispiel der Metallindustrie und dem Einzelhandel untersucht. Die Analyse bestätigt: Dezentralisierungen wirken sich sehr unterschiedlich aus. Einerseits sind sie der Grund, dass Tarifverträge an Bindekraft verlieren. Auf der anderen Seite tragen sie auch zur Modernisierung von Tarifverträgen bei.

„In Tarifverhandlungen muss man zwei Formen unterscheiden: eine kontrollierte und eine unkontrollierte Dezentralisierung. Bei ersterer definieren die Tarifvertragsparteien, welche Themen auf betrieblicher Ebene behandelt werden können oder ob auch Abweichungen von bestehenden Regelungen möglich sind. Beispielsweise gehören hierzu Öffnungsklauseln bezüglich der Arbeitszeit. Als unkontrollierte bzw. wilde Dezentralisierung hingegen bezeichnet man Austritte aus den Arbeitgeberverbänden oder auch Tarifbrüche des Arbeitgebers, etwa wenn dieser Abweichungen durchsetzt, die vorab nicht so festgelegt waren“, erklärt Prof. Dr. Thomas Haipeter, Leiter der Abteilung Arbeitszeit und Arbeitsorganisation am IAQ.

Die aktuelle Analyse des IAQ basiert auf Ergebnissen eines europäischen Forschungsprojekts, das die Dezentralisierung von Tarifverhandlungen in acht EU-Ländern untersucht. Für Deutschland zeigt das IAQ die Unterschiede zweier Branchen auf: „Während die Metallbranche von einem Wechselspiel unterschiedlicher Dezentralisierungsformen geprägt ist, sieht sich der Einzelhandel weitestgehend mit Tarifflucht durch die Arbeitgeber konfrontiert“, betont Mitautorin Dr. Sophie Rosenbohm. Wenn die Tarifbindung zurückgeht – im Einzelhandel erodiert sie besonders stark–, ist das gleichzeitig ein Indikator dafür, dass unkontrollierte Dezentralisierung zunimmt. 

„In all diesen Formen der Tarifabweichungen sind die Arbeitgeber die treibenden Kräfte. Daher kommt es auf starke Gewerkschaften an – und auf die Betriebsräte. Denn sie überwachen, dass einmal vereinbarte Regelungen auch eingehalten werden“ stellt Haipeter heraus. Rosenbohm betont: „Engere Beziehungen zwischen beiden Partnern sind daher unverzichtbar.“
 

Weitere Informationen:
https://www.uni-due.de/iaq/iaq-report-info.php?nr=2023-03
Prof. Dr. Thomas Haipeter, IAQ, thomas.haipeter@uni-due.de,
Dr. Sophie Rosenbohm, IAQ, sophie.rosenbohm@uni-due.de

Redaktion: Dana Morisse, dana.morisse@uni-due.de

 

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