Elektronikfabrik in Asien
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Studie untersucht globale Rahmenabkommen

Gute Arbeitsstandards weltweit

  • von Katja Goepel
  • 15.02.2024

Multinationale Konzerne unterhalten Standorte und Produktionsstätten in Ländern mit sehr unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbedingungen. Angesichts schwacher nationaler Arbeitsregulierungen, die sich nicht nur in den Ländern des globalen Südens zeigen, droht eine Abwärtsspirale der Arbeitsstandards. Um dennoch Einfluss auf die Arbeitsbedingungen vor Ort nehmen zu können, haben Gewerkschaften sogenannte globale Rahmenabkommen entwickelt. Wie diese umgesetzt werden, untersucht eine neue Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation.

Globale Rahmenabkommen werden zwischen internationalen Gewerkschaftsverbänden und der Konzernleitung multinationaler Unternehmen geschlossen. Diese Abkommen benennen Arbeitsstandards, die an allen Standorten des Unternehmens einzuhalten sind. In der Regel nehmen die Abkommen Bezug auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO). Dazu zählen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, das Verbot von Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf sowie die Einhaltung grundlegender Standards beim Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit. Prof. Dr. Thomas Haipeter und Dr. Sophie Rosenbohm vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der UDE haben für ihre Studie zur Umsetzungspraxis globaler Rahmenabkommen Interviews mit Arbeitnehmer- und Managementvertreter:innen in 12 ausgewählten Unternehmen (u.a. Metall- und Elektroindustrie, Chemische Industrie, Konsumgüterindustrie) durchgeführt. Die Unternehmen sind mehrheitlich in Deutschland ansässig, unterhalten aber viele Auslandsstandorte in Ländern wie Tunesien, USA, Chile, Brasilien, Indien, China, Australien oder Südafrika.

Die Wissenschaftler:innen untersuchten, wie die geschlossenen Rahmenabkommen in den Unternehmen umgesetzt wurden. Der Vergleich zeigt, dass die Umsetzung positiv beeinflusst wird, wenn kontinuierliche Überwachungsmaßnahmen – z.B. regelmäßige Standortbesuche des Konzernmanagements und von Arbeitnehmervertreter:innen – ergriffen werden. Ebenfalls förderlich wirkt sich die länderübergreifende Vernetzung von Arbeitnehmervertreter:innen aus. So werden Verstöße gegen Arbeitsstandards zeitnah weitergegeben und können in gemeinsamen Treffen gegenüber dem Konzernmanagement thematisiert werden. In den untersuchten Fällen zeigte sich eine Bandbreite von Erfolgen. Dazu gehört vor allem die Anerkennung von Gewerkschaften an Standorten, wo diese zuvor von der Managementseite verweigert wurde. Zudem konnten Gewerkschaften mit Verweis auf die Rahmenabkommen Tarifverträge und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Gewerkschaftsvertretungen vor Ort durchsetzen und es zeigten sich Verbesserungen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

„Globale Rahmenabkommen eröffnen neue Spielräume für den sozialen Dialog zwischen Gewerkschaften und dem Management. Im Rahmen unserer Untersuchung zeigte sich, wie essentiell die Mitsprache von Arbeitnehmervertreter:innen ist, wenn es um die Einhaltung von Arbeitsstandards geht“, resümiert Dr. Sophie Rosenbohm. Zugleich haben globale Rahmenabkommen aber nur eine begrenzte Reichweite. Sie sind auf einen kleinen Kreis multinationaler Unternehmen mit europäischem Hauptsitz beschränkt. Ohne Unterstützung seitens der Politik wird sich an dieser Situation voraussichtlich wenig ändern. „Eine Chance liegt in der Verknüpfung mit dem 2023 in Kraft getretenen Lieferkettengesetz“, erläutert Prof. Dr. Thomas Haipeter. „Denkbar wäre, globale Rahmenabkommen im Lieferkettengesetz zu benennen und die Arbeitnehmerbeteiligung – anknüpfend an die Erfahrungen mit globalen Rahmenabkommen – stärker festzuschreiben. Dies sollte in der politischen Diskussion um das Lieferkettengesetz Berücksichtigung finden.“

Publikation:
Haipeter, Thomas, Sophie Rosenboom, 2024: Gute Arbeitsstandards weltweit. Einblicke in die Umsetzungspraxis und Weiterentwicklung globaler Rahmenabkommen. IAQ-Report 2024-02

Weitere Informationen:
Dr. Sophie Rosenbohm, IAQ, sophie.rosenbohm@uni-due.de
Prof. Dr. Thomas Haipeter, IAQ, thomas.haipeter@uni-due.de

Redaktion: Katja Goepel, Pressereferentin IAQ, Tel. 0203/37 9-1836, katja.goepel@uni-due.de

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