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Soziale Unterschiede hebeln Rechtsanspruch aus

Kitaplätze: Gleiches Recht für alle?

  • von Katja Goepel
  • 17.06.2024

Trotz Rechtsanspruch finden immer mehr Kinder keinen Kitaplatz. Zahlreiche Studien deuten darauf hin, dass gerade diejenigen Kinder, die die Förderung am dringendsten benötigen, in der Konkurrenz um knappe Plätze besonders häufig leer ausgehen. Mit Gründen und möglichen Lösungsansätzen beschäftigt sich der aktuelle Reportdes Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen.

Kitas sollen in Deutschland für alle Kinder zugänglich sein. Dafür wurden im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verschiedene Rechtsansprüche eingeführt. Jedoch führen die Rechtsansprüche bislang nicht dazu, dass alle Kinder einen Platz erhalten. Insbesondere Kinder aus migrantischen und aus bildungsfernen Familien sind stark benachteiligt. Zu diesem Ergebnis kommen Dr. Sandra Fischer, inzwischen an der Universität Bonn tätig, sowie Stella Glaser und Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE). Die Wissenschaftlerinnen untersuchen auf der Basis von Befragungsdaten und Interviews mit Trägern der Jugendhilfe die Gründe für soziale Unterschiede im Zugang zum Kita-System.

Der Anteil der unter dreijährigen Kinder, die in Kitas oder Kindertagespflege betreut werden, hat sich seit 2006 zwar nahezu verdreifacht; 2023 wurden 36,4% der unter dreijährigen Kinder in Kitas betreut – ein bisheriger Höchststand. Dem eigentlichen Bedarf entspricht dies allerdings noch nicht: So zeigen Abfragen des Deutschen Jugendinstituts (DJI), dass in den letzten Jahren etwa ein Fünftel der Eltern von ein- und zweijährigen Kindern trotz ihres Bedarfs keinen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen kann. Weitgehend unbeachtet von Wissenschaft und Politik hat sich parallel die Situation für die Drei- bis Fünfjährigen verschlechtert. Ihren Höchstwert erreichte die Teilhabequote bereits 2014 (94,5%), seitdem ist sie langsam, aber kontinuierlich bis auf 90,9% im Jahr 2023 gesunken. Bei allen Altersgruppen zeigen sich soziale Unterschiede: So besuchten im Jahr 2020 90% der drei- bis sechsjährigen Kinder von Eltern mit höherem Bildungsabschluss eine Kita; bei Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss sind es nur 74%. Bei Kindern mit Migrationshintergrund beträgt die Teilhabequote nur 80%, bei Kindern ohne Migrationshintergrund 91%.

Die Forscherinnen haben verschiedene Gründe ausgemacht, um diese Benachteiligungen beim Kita-Zugang zu erklären. Benachteiligte Familien verfügen häufig nicht über die nötigen Informationen zu den möglichen (Rechts-)Wegen in das Kita-System. Zur Benachteiligung tragen außerdem informelle Auswahlkriterien von freien Trägern bei, auf deren Platzvergabe die Jugendämter nur einen begrenzten Einfluss haben. „Eine gute Förderung von benachteiligten Kindern wird den Trägern aber auch oft schwer gemacht“, so Sybille Stöbe-Blossey. „Viele Förderprogramme stehen nur befristet zur Verfügung und sind kompliziert in der Abrechnung.“ Langfristig angelegte, gesetzlich verankerte Programme können die Träger bei einer nachhaltigen Förderung benachteiligter Kinder unterstützen. Die Familienzentren in Nordrhein-Westfalen, so die Wissenschaftlerinnen, seien hier ein guter Ansatz, der mit anderen Förderprogrammen verknüpft und speziell für benachteiligte Sozialräume erweitert werden sollte.

Eine weitere Hürde sind die Kosten. Erhalten Familien staatliche Transferleistungen, müssen sie im Gegensatz zu Eltern mit einem geringen Erwerbseinkommen keine Kita-Elternbeiträge zahlen. Eltern mit einem geringen Einkommen müssen für Kita-Beiträge aufkommen, in ca. zwei Drittel der Kommunen in gleicher Höhe wie gutverdienende Familien. Erleichterung bietet seit 2022 die Wohngeldreform, nach der deutlich mehr Familien einen Anspruch auf einen beitragsfreien Kitaplatz haben. Offen ist jedoch, ob die Familien von ihrem Anspruch wissen und ob die Befreiung auch tatsächlich umgesetzt wird. „Eine einkommensabhängige Gestaltung von Elternbeiträgen muss endlich bundesweit vorgeschrieben werden, verbunden mit einfacheren Verfahren der Abwicklung, die Träger und Familien nicht zusätzlich belasten. In Nordrhein-Westfalen gibt es das längst“, berichtet Prof. Stöbe-Blossey, „allerdings hängen hier die Beiträge gerade für Familien mit geringem Erwerbseinkommen noch viel zu stark von der Kassenlage der Kommunen ab.“

Fazit der Wissenschaftlerinnen: Der Kita-Ausbau müsse schnell weiter vorangetrieben werden, und gerade für benachteiligte Kinder muss der Kita-Zugang in der Zeit vor der Einschulung gesichert werden. Ein Rechtsanspruch allein reicht dafür nicht aus. Bei der Finanzierung der Plätze müsse die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen stärker berücksichtigt werden, damit Familien in strukturschwachen Regionen nicht doppelt benachteiligt werden.

 

Weitere Informationen:
Sandra Fischer, Stella Glaser, Sybille Stöbe-Blossey, 2024: Zwischen (Rechts-)Anspruch und Realität: Soziale Selektivität in der Kindertagesförderung. Duisburg: Inst. Arbeit und Qualifikation. IAQ-Report 2024-06.https://www.uni-due.de/iaq/iaq-report-info.php?nr=2024-06

Dr. Sandra Fischer, Forschungsstelle Diversität, Philosophische Fakultät, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, sfischer@uni-bonn.de

Stella Glaser, Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Forschungsabteilung Bildung, Entwicklung, Soziale Teilhabe (BEST), stella.glaser@stud.uni-due.de

Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey, Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Leiterin der Forschungsabteilung Bildung, Entwicklung, Soziale Teilhabe (BEST), sybille.stoebe-blossey@uni-due.de

 

Redaktion: Katja Goepel, IAQ, Tel. 0203-37-91836, katja.goepel@uni-due.de

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