Schmuckbild
© Monthira - stock.adobe.com

Rentenrechts- und Einkommensangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland

Gleiche Rentenberechnung – ungleichere Altersrenten?

  • 15.08.2024

Der aktuelle Report des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen untersucht, ob die wichtigste Voraussetzung für die Angleichung des Rentenrechts, eine weitgehende Angleichung der Löhne und Gehälter zwischen vergleichbaren Beschäftigten in Ost- und Westdeutschland, erfüllt ist. Dabei im Fokus: Führt die Rentenangleichung zu einer steigenden Ungleichheit bei den Altersrentenanwartschaften von west- und ostdeutschen Arbeitnehmer:innen?

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Renten in Ost- und Westdeutschland nach einheitlichen Regeln berechnet. Damit endet ein mittlerweile mehr als 30 Jahre andauernder Angleichungsprozess, der erst mit dem Erreichen weitgehender Lohn- und Gehaltsangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland „automatisch“ auslaufen sollte. Nun wurde aufgrund der höheren Lohn- und Gehaltssteigerungen in Ostdeutschland die Angleichung des aktuellen Rentenwertes bereits 1,5 Jahre früher als ursprünglich erreicht. Andere Parameter, wie die pauschale Umwertung der Arbeitsentgelte Ost, werden im kommenden Jahr vollständig angeglichen. Durch die pauschale Umwertung wurden die ostdeutschen Löhne und Gehälter in das westdeutsche Einkommensgefüge „eingepreist“.

Was sich aufgrund der vorzeitigen Angleichung der aktuellen Rentenwerte zunächst nach einer Erfolgsstory anhört, verliert bei der Detailbetrachtung deutlich an Glanz: „Ob die vorzeitige Angleichung der aktuellen Rentenwerte tatsächlich Teil einer Erfolgsstory ist, schauen wir uns in unserer Forschung im Institut Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen (UDE) genauer an. Die Voraussetzung für eine Erfolgsstory ist: Eine gleiche Berechnung der jährlichen Rentenanwartschaften in Ost- und Westdeutschland müsste auf der Basis weitgehend gleicher Löhne und Gehälter erfolgen. Andernfalls würde die Angleichung des Rentenrechts zu einer systematischen, nicht begründbaren Schlechterstellung ostdeutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen. Die Konsequenz wären ungleichere Altersrentenanwartschaften und in Zukunft, möglicherweise, ungleichere Altersrenten“, erläutert Dr. Andreas Jansen.

Der aktuelle Report des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der UDE geht daher u.a. der Frage nach, ob sich durch den politischen Vereinheitlichungsprozess des Rentenrechts ein Nachteil für ostdeutsche Arbeitnehmer:innen ergibt. Dazu werden die Löhne und Gehälter von vergleichbaren Beschäftigten in verschiedenen Wirtschaftszweigen in Ost- und Westdeutschland untersucht. Im Ergebnis zeigt sich ein gemischtes Bild. So existieren bis heute vor allem in den Branchen des verarbeitenden Gewerbes deutliche Lohn- und Gehaltsunterschiede. Dadurch fällt die jährlich erwirtschafte Rentenanwartschaft von ostdeutschen Beschäftigten trotz vergleichbarer Tätigkeit im Durchschnitt nicht nur geringer aus als in Westdeutschland – die Unterschiede sind sogar größer als vor der Rentenangleichung. Die politisch im Rahmen des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes vorangetriebene Vereinheitlichung des Rentenrechts führt somit in den betroffenen Branchen und Wirtschaftszweigen im verarbeitenden Gewerbe zu ungleicheren Rentenanwartschaften.

Jansen erläutert seine Forschungsergebnisse: „Im Dienstleistungssektor ist der Prozess der Lohn- und Gehaltsangleichung bereits abgeschlossen, daher werden die Anpassungen im Rentenrecht hier nicht zu einer Schlechterstellung von ostdeutschen Arbeitnehmer:innen führen. Diese negativen Konsequenzen der politisch vorangetriebenen Rentenangleichung wären durch eine zeitliche Streckung der Anpassungsschritte sicherlich nicht völlig vermeidbar gewesen, aber ggf. geringer ausgefallen als bei dieser relativ schnellen Angleichung.“ Jansen empfiehlt, die Sozialpartner bei ihrem Bemühen um flächendeckende Tarifverträge zu unterstützen und die Lohn- und Gehaltsanpassungen in den noch ungleichen Arbeitsmarktbereichen voran zu bringen. Hier sind aber auch die ostdeutschen Beschäftigten selbst gefragt. Jansen: „Es liegt auch an den Arbeitnehmer:innen in Ostdeutschland selbst, ihren Forderungen nach einem gleichen Lohn für eine vergleichbare Tätigkeit durch einen Gewerkschaftsbeitritt mehr Gewicht zu verleihen und dadurch selbst dafür zu sorgen, dass die Angleichung des Rentenrechts nicht dauerhaft negative Konsequenzen zeigt.“

Weitere Informationen:
Andreas Jansen, 2024: Angleichung des Rentenrechts zwischen Ost- und Westdeutschland: Erfolgsstory oder Drama mit unbekanntem Ausgang? Duisburg: Inst. Arbeit und Qualifikation.
IAQ-Report 2024-08.

Dr. Andreas Jansen, Institut Arbeit und Qualifikation, Tel. 0203/3791-391, andreas.jansen@uni-due.de

Redaktion: Astrid Bergmeister, Pressesprecherin und Leiterin des Ressort Presse, Tel. 0203-379-2430, presse@uni-due.de

Katja Goepel, Pressereferentin IAQ, Tel. 0203-37-91836, katja.goepel@uni-due.de

Zurück