Verfahren zur Erlangung der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis

Um Religion an einer öffentlichen Schule zu unterrichten, bedarf es der Vorlage einer kirchlichen Unterrichtserlaubnis bei der zuständigen Bezirksregierung. Nach dem ersten Staatsexamen stellt die für Essen zuständige Evangelische Kirche im Rheinland zunächst eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis aus. Diese erlangen Sie in folgenden Schritten:

Schritt 1: Der Personalbogen des Landeskirchenamtes

Als erstes müssen Sie dem Landeskirchenamt Ihre Personaldaten mitteilen und erklären, dass Sie den Religionsunterricht nach den Grundsätzen der Evangelischen Landeskirche erteilen werden. Dazu füllen Sie den entsprechenden Personalbogen aus.

Den Personalbogen können Sie beim Landeskirchenamt anfordern. Wenden Sie sich formlos (auch telefonisch möglich!) an:

Evangelische Kirche im Rheinland
Das Landeskirchenamt
Abteilung IV Bildung
Dezernat IV.2 Schulische Bildung
Lk.-Angestellte Corinna Blasberg
Hans-Böckler Str. 7
40476 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 4562-626
FAX: 0211/ 4562-694
E-Mail.:Corinna.Blasberg@ekir-lka.de

Den Personalbogen können Sie auch als PDF herunterladen (siehe unten).

Schritt 2: Einsenden des Personalbogens

Den ausgefüllten und unterschriebenen Personalbogen senden Sie wieder an das Landeskirchenamt zurück. Dazu gehören auch die im Formblatt verlangten Unterlagen, insbesondere

  • eine beglaubigte Fotokopie des Examenszeugnisses 
  • eine Fotokopie der Taufbescheinigung,
    (Anmerkung 1: Auch Mitglieder von Freikirchen können einen Antrag stellen.)
    (Anmerkung 2: Die Konfirmation muss nicht nachgewiesen werden.) 

Die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis kann nur bei Vorliegen aller verlangten Unterlagen in Aussicht gestellt werden. Bitte senden Sie alle Unterlagen zusammen in einem Umschlag.

Schritt 3: Die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis

Die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis wird erteilt und eine entsprechende Bescheinigung zugeschickt. Auf dieser Basis ist die selbstständige Erteilung von Ev. Religionsunterricht vorläufig möglich.

Für die Betreuung der Religionslehrerinnen und Religionslehrer unterhalten die Kirchenkreise Schulreferate. Die Links zu den Homepages der Schulreferate der Kirchenkreise Essen und Duisburg finden Sie in der rechten Spalte.

Schritt 4: Die Vokation

Nach dem Zweiten Staatsexamen und 4 Jahren der Bewährung (einschließlich Referendariat!) erfragen Sie bitte beim Pädagogisch-Theologischen Institut der Evangelischen Kirche im Rheinland die Termine für die Vokationstagungen:

Pädagogisch-Theologisches Institut der Evangelischen Kirche im Rheinland
Haus der Begegnung
Mandelbaumweg 2
53177 Bonn
Frau Kopp (0228) 9523131

Im Anschluss an die Teilnahme an einer Vokationstagung erfolgt in der Regel die endgültige Vokation, die zur Erteilung von Evangelischem Religionsunterricht berechtigt.

Link zum Landeskirchenamt der Rheinischen Landeskirche, Abteilung 4 "Bildung"