Regelungen zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed.
Ab Sommersemester 2018 Regelungen zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed.
Die Regelung zum Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. schon im Bachelorstudium wurde von der Hochschulleitung angepasst. Die geänderte Regelung, die zum Sommersemester 2018 in Kraft tritt, legt folgendes fest:
Die Bachelorarbeit muss angemeldet sein, bevor Masterleistungen als Zusatzleistungen im Bachelor vorgezogen werden können. Es können maximal 30 Master-CP vorgezogen werden und es steht den Fakultäten frei, jeweils eine Positivliste mit Masterveranstaltungen zu beschließen, die vorgezogen werden können. Dabei ist das Praxissemester in den Lehramtsstudiengängen in jedem Fall von der Regelung ausgenommen.
Eine Einschreibung in den M.Ed. ist nur möglich, wenn der Bachelor mit Lehramtsoption abgeschlossen ist und das Zeugnis vorliegt. Aus dem Vorziehen von Leistungen aus dem M.Ed. erwachsen hierbei weder Vorteile noch Rechte. Vorgezogene Leistungen können erst nach der Einschreibung zum M.Ed. angerechnet werden.
Folgende Empfehlungen werden für das Fach Englisch ausgesprochen:
- Schulschwerpunkt Grundschule:
Modul Ma: Seminar Assessing and Supporting Young English Learners/ Seminar Teaching English in Theory and Practice*
Modul Kb (wird nur von vertieft Studierenden belegt) - Schulschwerpunkt HRGe:
Modul M: Seminar Teaching English in Theory and Practice*
Modul Ka - Schulschwerpunkte GyGe und BK:
Module I und K
Modul J: Seminar Teaching English in Theory and Practice*
* Das Seminar Teaching English in Theory and Practice ist das Vorbereitungsseminar zum Praxissemester. Studierende sollten dieses Seminar nur vorziehen, wenn sichergestellt ist, dass sie sich vor der Anmeldephase für das Praxissemester (Sommersemester: erste Junihälfte, Wintersemester: erste Novemberhälfte) in den Masterstudiengang einschreiben können. Eine Anmeldung zum Praxissemester ist erst nach erfolgter Umschreibung möglich. Es ist nicht sinnvoll, das Vorbereitungsseminar zu belegen, wenn das Praxissemester nicht im folgenden Semester angetreten werden kann.
Prüfungsanmeldung: Die Prüfungen zu den hier genannten Modulen können auch von BA-Studierenden während der üblichen Frist online über HISinOne angemeldet werden. Das System überprüft bei der Anmeldung, ob die BA-Arbeit bereits offiziell angemeldet ist – ist dies nicht der Fall, lehnt das System die Prüfungsanmeldung ab.