Die Ausbildung beginnt immer am 01. August des jeweiligen Jahres. Einzige Ausnahme bilden die Chemielaborantinnen/Chemielaboranten zum 01. September.
Je nach Ausbildungsberuf beträgt die Ausbildungsdauer zwischen 3 – 3,5 Jahre.
Die Ausbildungsvergütung ist für alle Ausbildungsberufe an der UDE einheitlich und tariflich geregelt. Derzeit liegen die Ausbildungsvergütungen bei:
- Ausbildungsjahr 1.086,82 €
- Ausbildungsjahr 1.140,96 €
- Ausbildungsjahr 1.190,61 €
- Ausbildungsjahr 1.259,51 €
Abweichungen gibt es beim dualen Studium.
Die Anwesenheitszeit der Auszubildenden richtet sich nach der Arbeitszeit der Angestellten und Arbeiter:innen im Ausbildungsbereich. Es gilt zurzeit eine tariflich geregelte 39,5-Stunden-Woche und eine 5-Tage-Woche. In den meisten Bereichen können Auszubildende schon an der gleitenden Arbeitszeit teilnehmen, in anderen ausbildenden Bereichen gibt es für alle feste Arbeitszeiten und festgelegte Pausen. Für die Berufsschultage richten sich die Zeiten vorrangig nach den Regelungen der Schulen.
Für Auszubildende unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Wenn in den Informationen zum Ausbildungsberuf nicht anders angegeben, endet die Bewerbungsfrist für eine Ausbildung in der Regel zum 31. Oktober des Vorjahres.
Ob Du Anrecht auf Unterstützung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz haben, klärst Du am besten direkt mit Deinem zuständigen BAföG-Amt.
Informationen und Tipps zu Deiner Bewerbung und den benötigten Unterlagen findest Du hier.
In einigen ausbildenden Bereichen gehört zum Auswahlverfahren auch ein Einstellungstest. Der Einstellungstest orientiert sich am Anforderungsprofil in der Ausbildung. Du wirst rechtzeitig informiert, falls Du an einem Einstellungstest teilnehmen musst.
Die Urlaubsansprüche von Auszubildenden sind tariflich geregelt und liegen zurzeit bei 30 Tagen im Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Der Urlaub sollte zusammenhängend in der berufsschulfreien Zeit genommen werden. Während der Berufsschulferien sind Auszubildende in ihren Bereichen.
Ja, die ersten drei Monate der Ausbildungszeit sind Probezeit. Während dieser Zeit ist für beide Seiten eine Kündigung kurzfristig möglich.
Ja, die Angebote des Hochschulsports stehen neben den Studierenden auch allen Mitarbeiter:innen der Universität und somit auch Auszubildenden offen.
An vielen Angeboten des internen Fortbildungsprogramms können auch Auszubildende teilnehmen. So ist z.B. die Fortbildung „Bewerbertraining Auszubildende“ ein Angebot extra nur für Auszubildende.
Ja, wenn Du die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates oder von Island, Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz hast, kannst Du ohne Weiteres eine Ausbildung im öffentlichen Dienst machen. Daneben sind natürlich auch gute Deutschsprachkenntnisse wichtig, um die Ausbildung erfolgreich absolvieren zu können. Wenn Du eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, darfst Du eine qualifizierte Berufsausbildung nur dann beginnen, wenn Dein Aufenthaltstitel Dich dazu berechtigt.