Ausnahmesituationen

Gefahrenabwehrplanung und Notfallorganisation

Eine gute Gefahrenabwehrplanung, eine intakte Notfallorganisation und funktionierende Notfalleinrichtungen tragen wesentlich dazu bei, das Schadensausmaß zu verringern, welches Folge einer gefährliche Ausnahmesituation (Betriebsstörung, Unfall, Notfall usw.) sein kann und den Schutz der Gesundheit sowie die Sicherheit der Anwesenden auch in derartigen Lagen zu gewährleisten. Daher beschränken sich die Betrachtungen der Gefährdungsanalyse und -beurteilung nicht nur auf den Normalbetrieb, sondern auch auf typische Ausnahmesituationen. Dies können Störungen des betrieblichen Ablaufes durch Reinigung, Instandhaltung und Wartung sein, aber auch durch Chemikalien-Havarien, Brand oder Unfälle/Notfälle mit Personenschäden.

Einschlägige Arbeitsschutzvorschriften verpflichten dazu, rechtzeitig organisatorische (Notfall-)maßnahmen festzulegen, vorzubereiten, Personen entsprechend zu schulen und erforderliche Materialien bereitzustellen.

Wer sich auf derartige Ausnahmesituationen gut vorbereitet, kann im "Ernstfall" schnell und effektiv angemessen reagieren. Grundlage sollte eine bereichsspezifische Notfallorganisation und ein den daran beteiligten Akteuren bekannter Notfall-Ablaufplan sein. Diese Informationen sollten bekannt und rasch parat sein:

  • Typ der Ausnahmesituation
  • erforderliche Sofortaktionen
  • Ansprechpartner bzw. Helfer einschließlich ihrer Telefonnummern
  • Meldekette

Bestenfalls gibt es eine entsprechende Übersicht, die über entsprechende Aushänge im Bereich jederzeit zugänglich ist und die Bestandteil der allgemeinen Betriebsanweisung ist.