Ausnahmesituationen: Dokumentieren und Aufarbeiten
Betriebliche Meldekette und Unfalldokumentation
Wenn Sie sich am Arbeitsplatz verletzt haben, informieren Sie darüber immer eine(n) anwesende(n) Kollegin oder Kollegen. Auch nach zunächst einfachen, kleineren Verletzungen kann es später zu Komplikationen kommen. Deswegen sind alle Verletzungen am Arbeitsplatz, deretwegen kein Arzt konsultiert wird, durch Eintrag ins Verbandbuch aktenkundig zu machen! (In Praktika wenden Sie sich dazu an die betreuende Assistentencrew.)
Erforderte einer Verletzung am Arbeitsplatz jedoch eine ärztliche Behandlung, ...
- und ist der/die Verletzte in der Lage, den Arzt eigenständig aufzusuchen, ist i.d.R. ein Durchgangsarzt aufzusuchen (Ausnahme: Unfallverletzte mit alleiniger Augen-, Nasen-, Ohren- oder Zahnverletzung können sich auch direkt bei einem entsprechenden Facharzt vorstellen).
- ist die/der verantwortliche(n) HochschullehrerIn bzw. die Praktikumsleitung rasch darüber zu informieren,
- die Stabstelle AGU über dieses Ereignis zeitnah in Kenntnis zu setzen,
- eine auf die auf die zutreffende Personengruppe (Beschäftige; Studierende, Beamte) zugeschnittene Unfallanzeige der Gesetzlichen Unfallversicherung (Beschäftige; Studierende, Beamte) auszufüllen und diese an die Stabstelle AGU zu senden, die die weitere Abwicklung einleiten wird, z. B. Kontaktaufnahme mit der Gesetzlichen Unfallversicherung.
- uvm. …
Die verschiedenen Formulare des Unfallmeldewesens (Anzeige von Arbeitsunfällen) finden Sie hier.
Wer ist zuständig?
Wenn Sie auf der WEB-Seite „Arbeitsunfall“ der Stabstelle AGU ganz nach unten scrollen, finden Sie dort unter „weitere Informationen“ einen Ablaufplan schwerer Unfall, in dem übersichtlich dargestellt ist, welche konkreten Aufgaben nach einem Arbeitsunfall - angefangen von der Rettungskette der Sofortmaßnahmen bis hin zur Wiederaufnahme des Betriebs - anstehen und wer dabei eingebunden bzw. dafür zuständig ist.
Untersuchung von Arbeitsunfällen, Bränden oder sonstigen gefährlichen Ereignissen
Gefährliche Zwischenfälle mit größerer Tragweite müssen nicht nur gemeldet, sondern gründlich untersucht werden, um sämtliche Ursachen und Umstände aufzudecken, die dazu geführt haben und so eine Wiederholung zu verhindern.
Ein Blick der betrieblichen Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (FASi, Betriebsarzt…) und unbeteiligter Fachleute (KollegInnen; Sicherheitsbeauftragte) auf die Situation unterstützt dabei, das Geschehen aufzuarbeiten und …
- den Unfall zu rekonstruieren (Entstehung, Ablauf, Folgen), insbesondere Ursache(n)/Auslöser zu identifizieren und Ursachenketten aufzudecken
- als Konsequenz die passenden, zusätzlichen Schutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen (Änderung von Arbeitsabläufen, Substitution von Gefahrstoffen, Überarbeitung der Betriebsanweisung, Erweiterung der Unterweisung….)
- die Ergebnisse zu dokumentieren.
Betriebsinterne Untersuchungen von Unfällen, Bränden oder gefährlichen Ereignissen sind unfallabhängige Gefährdungsermittlungen. Um wirklich den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verbessern, müssen sie gründlich und systematisch durchgeführt werden. Daher sollte bei derartigen internen Untersuchungen ein entsprechendes Formblatt Ereignisbericht genutzt werden.
Die BauA stellt ein deutlich umfangreicheres Formblatt zur ganzheitlichen Unfallanalyse zur Verfügung.
Es stellt, wie alle in diesem Zusammenhang erstellten Dokumentationen, einen Beitrag zur Fortschreibung der Gefährdungsanalyse und -beurteilung dar.
Für die innerbetriebliche Unfallverhütungsarbeit ist es sinnvoll und wichtig, auch Bagatell- und Beinaheunfälle systematisch zu untersuchen, denn sie können Hinweise auf Schwachstellen geben, bevor es zu einem schweren Arbeitsunfall kommt. Das Formblatt (interner Ereignisbericht) kann auch für diese Zwecke genutzt werden.
Untersuchungen durch die Gesetzliche Unfallversicherung und/oder die Bezirksregierung
Bereits nach einem Unfall, der zu einer mehrtägigen Krankschreibung geführt hat, oder nach einer „Serie“ von kleineren Unfällen kann es geschehen, dass sich die Gesetzliche Unfallversicherung meldet und ihrerseits eine Unfalluntersuchung vor Ort durchführen möchte. Ziele der UK können sein, zu klären, ob überhaupt ein Arbeitsunfall im versicherungsrechtlichen Sinn vorliegt, Unfalluntersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten sowie dabei zu unterstützen, geeignete Maßnahmen zu finden, um Arbeitsunfälle zu verhüten, die bisher möglicherweise nur auf Grund eines glücklichen Zufalls nicht zu einem (schweren) Schadenereignis geführt haben.
Arbeitsunfälle, bei denen Beschäftigte getötet, schwer verletzt oder für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeits- oder dienstunfähig werden, müssen (durch die Stabstelle AGU) der Arbeitsschutzabteilung der Bezirksregierung gemeldet werden. Diese staatliche Behörde kann ihrerseits eine Unfalluntersuchung einleiten, die je nach Schwere des Unfallausmaßes sogar gesetzlich gefordert ist. Die Untersuchung des Unfalls wird mit ähnlichen Methoden durchgeführt, verfolgt allerdings auch ein anderes Ziel: Es soll festgestellt werden, ob vorsätzlich oder fahrlässig gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstoßen wurden.