Ausnahmesituationen: Personenschäden
Verletzte. Was nun?
Übersicht
- Sofortige Hilfsmaßnahmen
- Wer ist eigentlich hier ErsthelferIn?
- Sind externe Notfallhelfer erforderlich?
- Erste-Hilfe-Material
- Bagatellverletzung
- Ernste Verletzung
- Unfälle mit Chemikalieneinwirkung
- Giftnotrufzentren
- Medizinische Leitlinien
Weitere Informationen zu den Themen Arbeitsunfall und Erste Hilfe an der UDE finden Sie im WEB-Angebot der Stabstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (AGU)
Sofortige Hilfsmaßnahmen
Verletzt sich jemand bei der Arbeit, z. B. im Labor, müssen sofort geeignete Hilfsmaßnahmen getroffen werden. Jeder ist verpflichtet, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten.
Falls Sie unsicher sind,
- wie eine Verletzung zu behandeln ist, ziehen Sie eine(n) ausgebildete(n) ErsthelferIn hinzu!
- ob eine ärztliche Behandlung erforderlich ist, fragen Sie die verletzte Person und die/den betriebliche(n) Vorgesetzte(n).
Im Zweifelsfall ist es jedoch besser, den Rettungsdienst einmal zu viel als einmal zu wenig gerufen zu haben.
Auch wenn Sie bei der Ersthilfe nicht direkt „Hand am Patienten anlegen“, können Sie trotzdem dabei mitwirken:
- Die Unfallstelle muss ggf. abgesichert werden.
- Falls notwendig, muss ein Notruf an den Rettungsdienst abgesetzt werden.
- Der Rettungsdienst sollte bei dem Gebäudeeingang in Empfang genommen werden, der beim Notruf genannt wurde!
- Die verletzte Person sollte bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht alleine gelassen werden. Es beruhigt die/den Verunfallte(n), wenn man sich dazu setzt und mit ihr/ihm spricht.
- Muss der Rettungsdienst nicht gerufen werden, ist aber eine ärztliche Untersuchung/Behandlung erforderlich, sollte die verletzte Person dahin begleitet werden. Das gibt nicht nur der verunfallten Person mehr Sicherheit, es unterstützt auch die betrieblichen Vorgesetzen, weil sie so einfacher auf dem Laufenden gehalten werden können.
Vergessen Sie nicht, dass jede Verletzung dokumentiert werden sollte, um später den Nachweis führen zu können, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte.
Wer ist eigentlich hier ErsthelferIn?
Oft finden Sie schon im Eingangsbereich einen Aushang, auf dem die geschulten ErsthelferInnen des betreffenden Bereiches aufgeführt werden. In experimentell oder handwerklich arbeitenden Bereichen mit hoher Personalfluktuation, etwa in den chemischen Laboratorien, sind darüber hinaus oft noch weitere Mitarbeiter(innen) in Erster Hilfe geschult. Über das WEB-Angebot der Stabstelle AGU finden Sie bei den Direktlinks eine entsprechende Zusammenstellung von Ersthelfern in bestimmten Gebäudebereichen.
Sind externe Notfallhelfer erforderlich?
Keep calm! Um das entscheiden zu können, verschaffen Sie sich erst einmal rasch einen Überblick über die Lage. Dann können Sie mit einem Notruf gezielt die benötigten externen Helfer hinzurufen. Diese vorwahlfreie Notrufnummer sollten Sie kennen:
112 Feuerwehr und Rettungsdienste
Machen Sie klare und deutliche Angaben, wenn Sie den Notruf absetzen!
Geben Sie der Rettungsleitstelle alle benötigten Informationen, damit die richtige Anzahl der geeigneten Helfer mit den notwendigen Materialien alarmiert werden können und auch zum richtigen Ort fahren.
Beachten Sie die fünf Notruf W´s !
- Wo ist es passiert?
(Stadt, Straße, Hausnummer / Eingangsnummer, markanter Orientierungspunkt; Anfahrt über XYZ-Straße, …) - Was ist passiert?
- Wie viele Verletzte?
- Welche Art der Verletzung/Symptome?
(Betroffene Persone(n) ansprechbar? Besteht Lebensgefahr?) - Warten auf Rückfragen!
(Niemals ohne Aufforderung den Hörer auflegen!)
Erste-Hilfe-Material
In den Abteilungen gibt es standardisierte Erste-Hilfe-Kästen. Wenn Sie nicht wissen wo, dann fragen Sie die Beschäftigten in dem betreffenden Arbeitsbereich! Auch im Rahmen der Sicherheitsunterweisung wird mitgeteilt, an welchen Plätzen im Arbeitsbereich ein Verbandkasten zu finden ist.
Für den guten Zustand und die Vollständigkeit des Erste-Hilfe-Materials ist der jeweilige Bereich zuständig. Fehlendes oder unbrauchbar gewordenes Material kann an der UDE über die Stabstelle AGU nachbestellt werden.
Falls Sie glauben, dass diese Basis-Ausstattung aufgrund spezieller Gefährdungen nicht ausreicht, lassen Sie sich vom Betriebsarzt beraten, ob und ggf. wie das Notfallmaterial ergänzt werden sollte.
Bagatellverletzung
Kleinere Hautverletzungen werden lediglich mit Material aus dem Verbandkasten versorgt.
Informieren Sie die/den zuständigen Sicherheitsbeauftragte(n) über die Entnahme von Verbandmaterial, damit es wieder nachgelegt werden kann.
Ernste Verletzung
Eine ernste Verletzung oder gar ein Notfall erfordert eine unverzügliche Erste Hilfe. An erster Stelle steht dabei die Eigensicherung von Helfern und Verletzten. Hierzu gehört das Entfernen aller Personen aus dem Gefahrenbereich, die nicht für Sofortmaßnahmen erforderlich sind, und ggf. die Absicherung der Unfallstelle. Danach folgen lebensrettende Basismaßnahmen und Notruf. Ziehen Sie Andere, am besten ausgebildete Ersthelfer hinzu.
Geben Sie relevante Informationen (z. B. Arbeitsunfall; Angaben über gefährliche Chemikalien, mit denen direkter Kontakt bestand …) an den Rettungsdienst weiter.
Fragen Sie, in welches Krankenhaus die/der Verletzte gebracht wird.
Vergessen Sie nicht, die/den betrieblichen Vorgesetzten zu informieren.
Unfälle mit Chemikalieneinwirkung
Bei Unfällen mit Personenschäden, die durch direkten Kontakt mit oder durch Einwirkung von Chemikalien entstanden sind, sind schnelle und kompetente Gegenmaßnahmen essenziell, um schwere Schäden und Spätfolgen zu verhindern. Für Ersthelfer und Ärzte, die sofort oder später am Unfallort eintreffen, ist es ohne zusätzliche Informationen kaum möglich, zu entscheiden, welche weiteren Ersten-Hilfe Maßnahmen oder medizinische Behandlung im jeweiligen Fall angezeigt ist, um der/dem Verunfallten rasch und wirksam zu helfen.
Diese Informationen sollten daher rasch für den Arzt zusammengestellt werden:
- gesundheitliche Probleme durch Einwirkung welcher Chemikalie(n) / Eigenschaften
- Körperkontakt mit welcher Chemikalienmenge (Größenordnung, z. B. ca. 10 ml )
- Art des Körperkontaktes (Haut/Fläche, Atemwege, Verschlucken)
- Dauer der Einwirkzeit bis Sofort-Gegenmaßnahme (z. B. Abspülen)
Außerdem sollten die betroffene Chemikalie und bei unbekannten Stoffen ggf. Erbrochenes sichergestellt werden.
Drucken Sie das aktuelle Sicherheitsdatenblatt des Stoffes und/oder den Eintrag zur Chemikalie aus GESTIS aus (insbesondere den toxikologischen Teil). Markieren Sie darauf die CAS-Nr., damit eine Suche in den TOX-Datenbanken oder der Giftinformationsdatenbank zielgenauer erfolgen kann.
Giftnotrufzentren
Bundesdeutsche Giftinformationszentren sind rund um die Uhr besetzt und somit bei einem Notfall durch Chemikalieneinwirkung erreichbar. Ihre Spezialisten geben bei Angabe geeigneter Gefahrstoff-Identifikationsnummern (CAS- oder EWG-Nummer) bei Vergiftungen oder Verdachtsfällen chemikalienspezifische Behandlungsinformationen an Ärzte, Rettungsdienste, Notaufnahme und Intensivstationen der Krankenhäuser weiter.
Medizinische Leitlinien
Die BASF stellt für Unfälle mit 42 häufig verwendeten Chemikalien ausführliche Medizinische Leitlinien für Ersthelfer, Rettungsassistenten/Notärzte, Ärzte in Krankenhäusern sowie für Patienten zur Verfügung. Vielleicht gibt es ja auch eine Medizinische Leitlinie der BASF zur Behandlung einer der Chemikalien, die in Ihrem Bereich häufig verwendet werden.