Gefährdungsbeurteilung: Aktualisierung und Fortschreibung
Gefährdungsbeurteilung aktuell halten
Der GAB-Arbeitsprozess ist wichtiger Bestandteil eines systematischen Arbeitsschutzhandelns. Zweck der Gefährdungsermittlung ist schließlich eine Beurteilung der Gefährdung und das Festlegen von adäquaten Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten, die aktuell durchgeführt werden. Dazu gehört in vielen Fällen das Aufstellen weiterer interner Regelungen, um Arbeitsbereiche (z. B. Anlagen im Technikum) und Arbeitsabläufe (z. B. Durchführung von Laborversuchen) in der Praxis sicher zu gestalten. Auch die Anwendung sicherheitstechnischer Methoden zählt dazu. Daher gehört der GAB-Prozess in Planungsphase: Sie muss vor Aufnahme einer noch nicht entsprechend betrachteten Tätigkeit bzw. eines neuen Arbeitsprozesses oder sich gravierend ändernden Randbedingungen durchgeführt werden.
Weil sich Arbeitsgebiete und –prozesse im Laufe der Zeit ändern, stellen GABs gewissermaßen Momentanaufnahmen dar, die von Zeit zu Zeit (regelmäßig = im Abstand von ca. 3 Jahre) überprüft, bei wesentlichen Änderungen überarbeitet und im Sinne einer Verbesserung ggf. korrigiert werden müssen, selbst bei unveränderten Randbedingungen (Wirksamkeitsprüfung).
Eine regelmäßige, vollständige Wiederholung der GAB dagegen sieht das Arbeitsschutzgesetz dagegen nicht vor.