Gefährdungsbeurteilung: Begriffe und rechtlicher Hintergrund
Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen
Viele Vorschriften verpflichten Arbeitgeber zu einer Analyse und Beurteilung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Derartige Gefährdungsbeurteilungen sind vor der Aufnahme entsprechender Arbeiten durchzuführen.
Im Arbeitsschutzrecht versteht man unter einer Gefährdung die Möglichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines Schadens. Bei der Gefährdungsanalyse wird eine identifizierte Gefährdung (Ursachen) zunächst völlig unabhängig von ihrem Ausmaß oder ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit betrachtet. Können Gefährdung und Mensch zusammentreffen, resultiert daraus eine Gefahr. Ihre Höhe bemisst sich am Risiko (Wirkung/Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit) der zugrundeliegenden Gefährdung, ganz im Sinne eines Ursache-Wirkungsmechanismus.
Nach der Gefährdungsanalyse folgt die Gefährdungsbeurteilung. Hierbei wird eine ermittelte Gefahr mit Festlegungen hierzu in den jeweiligen Rechtslagen abgeglichen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Einhaltung vorschriftenkonformer Zustände abgeleitet.
Im heutigen Vorschriften- und Regelwerk basiert das Konzept eines systematischen betrieblichen Arbeitsschutzes auf derartigen Gefährdungsanalysen und ‑beurteilungen (GAB). Kernvorschrift ist das Arbeitsschutzgesetz (insbesondere § 5 und § 6 ). Inzwischen finden sich spezielle Festlegungen zur GAB und deren Dokumentation in einer ganzen Reihe von Verordnungen, deren technischen Regelwerke und im Regelwerk der Gesetzlichen Unfallversicherungsträger, z. B.
- Arbeitsstättenverordnung und ASR V3
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 400
- Biostoffverordnung und TRBA 400
- Betriebssicherheitsverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Mutterschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- DGUV Vorschrift 1