Tätigkeiten im Labor: Regeln im Labor

Laborrichtlinien

Die Tätigkeiten in einem chemischen Laboratorium können sehr vielfältig sein und unterscheiden sich zudem von Labor zu Labor. Mit ihnen sind typische Gefährdungen verschiedener Ausrichtungen verbunden (chemisch, biologisch, physikalisch, analytisch, medizinisch …), die adäquate Schutzmaßnahmen erfordern.

Trotz dieser Unterschiede gibt es auch Gemeinsamkeiten, etwa, dass in Laboratorien nur mit vergleichsweise geringen Mengen experimentiert wird oder kleine Proben untersucht werden.

Für die tägliche Laborpraxis hat sich das intrinsische Schutzkonzept der „Laborrichtlinie“ (DGUV Information 213-850, Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen; textgleich mit der TRGS 526) bewährt. Da dieses Konzept auf bestimmten Grundvoraussetzungen basiert, ist zu prüfen, ob diese tatsächlich erfüllt sind oder in Bezug auf das Schutzziel auf andere Weise gleichwertig kompensiert werden. Dann nämlich stellen die „Laborrichtlinien“ bereits ein ausführliches Basis-Regelwerk für die betrachtenten Laboratorien dar.

Ein smarter Nebeneffekt ist, dass durch konsequente Anwendung der Laborrichtlinie bereits viele in anderen Vorschriften für chemische Laboratorien geforderten Aufgaben und Verhaltensweisen miterfüllt werden.

Dort aber, wo entweder die Grenzen des Laborrichtlinie-Konzepts nicht eingehalten werden oder es spezifische Ergänzungen vorsieht, wird es durch zusätzliche thematisch passende Festlegungen für das eigene Labor komplettiert. Derartige betriebliche Ergänzungen stellen im Hochschulbereich z. B. dar:

  • Allgemeine Laborordnung
  • Praktikumsordnungen
  • Betriebsanweisungen
  • Versuchsvorschriften
  • Bedienungsanweisungen für Geräte
  • ….

 

DGUV-Regeln

Für klassische Laborarbeitsplätze, insbesondere für solche im chemischen Hochschulpraktikum, finden sich im Regelwerk der Gesetzlichen Unfallversicherer weitere praktische Hilfen und Regeln. Sie sind in stets aktueller Version über das Web-Präventions-Angebot der DGUV unter dem Stichwort „Gefahrstoffe“ online verfügbar.

Direktlinks:

Im Zuge der fächerübergreifenden Forschung werden in Laboratorien einer Chemiefakultät auch viele Tätigkeiten mit biologischen (oder mikrobiologischen, gentechnischen) Arbeitsstoffen durchgeführt. Derartige Tätigkeiten berücksichtigt die DGUV Information 213-855 „Gefährdungsbeurteilung im Labor“ deutlich breiter als die „klassischen Laborrichtlinien“. Gleicht man die Tätigkeiten in den Laboratorien vor Ort mit der umfassenderen Gefährdungsbeurteilung für Laboratorien ab, können sich weitere bereichsspezifische Laborregeln ergeben.

Für die Gefährdungsbeurteilung mit Biostoffen muss man über ihr Gefährdungspotenzial Bescheid wissen. Dass erforderliche Wissen wird in der GESTIS-Biostoffdatenbank strukturiert zusammengefasst, online und mobil verfügbar gemacht (auch in englisch). Der Zugang ist kostenlos.