Fragen zu Bewerbungsvoraussetzungen

Wie gut müssen meine Noten sein, damit ich mich für ein Stipendium bewerben kann?
Als Richtwert gilt der Notendurchschnitt "gut". Einen vorab festgelegten Notenschnitt gibt es jedoch nicht. Studienanfängerinnen/Studienanfänger sollten eine entsprechend "gute" Abiturnote vorweisen können.
Kann ich mich als Promotionsstudent/Promotionsstudentin bewerben?
Nein, eine Förderung von Doktoranden ist im Rahmen des UDE-Stipendienprogramms nicht möglich bzw. nicht vorgesehen. Ausgenommen sind Studierende der Medizin.
Ich habe gerade mein Abitur gemacht und werde mich zum Wintersemester einschreiben. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, jedoch müssen Sie zu Beginn des Stipendiums im Oktober an der UDE eingeschrieben sein. Sie können das UDE-Stipendium nicht erhalten, wenn Sie an einer anderen Universität studieren/immatrikuliert sind.
Ich studiere nicht an der UDE, kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, wenn Sie sich zum Wintersemester an der UDE einschreiben. Nur an der UDE immatrikulierte Studierende können ein Stipendium erhalten.
Kann ich mich als ausländischer Student/ausländische Studentin bewerben?
Ja, wenn Sie bereits an der UDE immatrikuliert sind, werden Ihre studentischen Noten gewertet. Sollten Sie sich noch nicht an der UDE beworben haben, wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt unter folgender E-Mail-Adresse: essen-io@uni-due.de oder duisburg-io@uni-due.de.
Ich habe meine Regelstudienzeit überschritten. Kann ich mich bewerben?
Grundsätzlich darf sich jeder bewerben. Die Einhaltung der Regelstudienzeit ist dennoch notwendig zum Erhalt des Stipendiums. Verzögert sich das Studium allerdings aus studienrelevanten Gründen wie z.B. einem Auslandsaufenthalt oder Praktikum, kann unter Umständen dennoch ein Stipendium gewährt werden. Wird die Regelstudienzeit im Bachelorstudium überschritten und Sie beginnen mit dem Masterstudium, zählt die Regelstudienzeit für das Masterstudium von neuem.
Ich schließe mein Bachelorstudium gerade ab und beginne im kommenden Wintersemester mein Masterstudium an der UDE. Kann ich mich bewerben?
Ja, bitte tragen Sie unter „angestrebten Abschluss" den Abschluss ein, den Sie ab dem kommenden Wintersemester erwerben (also „Master").
Ich bin bereits Stipendiatin/Stipendiat eines Begabtenförderungswerkes bzw. ich erhalte bereits ein anderes Stipendium. Kann ich mich bewerben?
Eine Doppelförderung durch mehrere Stipendien ist nach §4 und §1 Absatz 3 StipG untersagt (siehe Übersicht zur Doppelförderung). Gemeint sind alle begabungs- und leistungsabhängigen materiellen Förderungen von durchschnittlich mehr als 30 Euro pro Monat. Ideelle Förderungen sind davon nicht betroffen. Ebenfalls nicht betroffen sind Erasmus-Mobilitätsstipendien. Sie sind verpflichtet, uns über eine mögliche Doppelförderung zu unterrichten. Sofern Sie unsicher sind, ob eine Doppelförderung besteht, wenden Sie sich gerne an das Teamd er Hochschulförderung.
Ist es auch möglich ein Stipendium zu beantragen, wenn sich die voraussichtlich verbleibende Studienzeit nicht auf 12 Monate, sondern nur auf 6 Monate beläuft?
Ja, wenn Sie das Stipendium erhalten und früher ausscheiden, werden wir es bis zum Ende des Förderzeitraums nachbesetzen. Sie können sich also problemlos bewerben, sofern Sie die Regelstudienzeit nicht überschritten haben.

Fragen zur Bewerbung und zu Angaben im Online-Bewerbungsformular

Die Bewerbungsphase hat noch nicht begonnen. Kann ich das Bewerbungsformular trotzdem anschauen und mich auf die Fragen vorbereiten?
Nein, das ist leider nicht möglich. Während der ca. einmonatigen Bewerbungsphase haben Sie genügend Zeit sich das Formular online anzuschauen und auszufüllen. Außerdem können Sie Zwischenstände speichern und es nachträglich bearbeiten. Die letzte abgeschickte Version zählt dann als Ihre Bewerbung.
Wie bewerbe ich mich online?
Sobald die Bewerbungsphase gestartet ist, stellt die Hochschulförderung einen Link bereit, der den Zugang zum Online-Bewerbungsformular ermöglicht. Darüber müssen Sie sich zunächst mit Ihrer Email einmalig registrieren und die Datenschutzrichtlinien bestätigen. Dann ist das Formular für Sie freigeschaltet und individuell zugänglich.
Mir wird eine Fehlermeldung angezeigt und ich kann nicht fortfahren. Wie gehe ich jetzt vor?
Sofern das betroffene Feld nicht rot markiert wird und Sie die fehlerhafte Eingabe nicht finden können, senden Sie uns bitte einen Screenshot mit Ihren Angaben und wir versuchen den Fehler zu finden. Besonders bei Zahlen und Noten schleichen sich Tipp- oder Formatfehler ein. Beispielsweise ein überflüssiges Leerzeichen. Beim Kopieren des Motivationsschreibens aus Word kann es ebenfalls zu Fehlern im Formular kommen. Falls Sie Ihren Text vorschreiben möchten, nutzen Sie statt Word besser den Texteditor. Das Ausfüllen der Bewerbung per Smartphone oder Tablet ist außerdem fehleranfälliger als am Laptop oder Rechner.
Ich habe besondere Lebensumstände/Ich engagiere mich sozial bzw. ehrenamtlich/Ich habe einen Migrationshintergrund. Kann ich das im Bewerbungsformular vermerken?
Ja, diese Angaben können Sie auf freiwilliger Basis machen. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben sich im Hinblick auf Ihre Bewerbung eventuell positiv auswirken können. Manche Stipendiengeber wünschen nämlich aus ihrer sozialen Verantwortung heraus, dass Bewerberinnen und Bewerber mit besonderen persönlichen, familiären oder sozialen Umständen bei gleicher Leistung bevorzugt behandelt werden.
Was soll man bei „angestrebtem Abschluss" eintragen?
Bitte tragen Sie den Abschluss ein, den Sie als nächstes erwerben werden. Ausgangspunkt ist der Stand zum kommenden Wintersemester. Wenn Sie im kommenden Wintersemester im Bachelor-Studium sind: Bachelor. Auch wenn Sie danach den Master oder vielleicht sogar eine Promotion anstreben, geben Sie erst den Bachelor an.
Ich schreibe derzeit meine Bachlorarbeit und möchte im Wintersemester mit dem Master beginnen. Eine Note habe ich noch nicht. Muss ich dann als angestrebten Abschluss den Bachelor oder den Master angeben?
Bitte geben Sie den Master an, da Sie ab Winter im Masterstudium sein werden. Ihre Abschlussnote werden wir nachträglich über die Fakultät erhalten.
Meine Noten und ECTS-Punkte für das Wintersemester wurden erst jetzt im Sommer verbucht. Darf ich diese trotzdem für das vergangene Wintersemester angeben?
Ja. Die Leistungen beziehen sich auf das vergangene Wintersemester. Sie können Sie problemlos angeben. Ihren Notendurchschnitt können Sie selbstständig berechnen. Uni-intern werden Ihre Angaben anschließend auf Ihre Richtigkeit geprüft werden.
Meine Noten und ECTS-Punkte wurden noch nicht verbucht. Wie kann ich diese angeben?
Alle Noten und ECTS-Punkte, die Ihnen bekannt sind, können berechnet werden. Sie müssen bis spätestens Ende September beim Prüfungsamt vorliegen und einsehbar sein. Bitte sorgen Sie selbstständig dafür, dass Ihre Leistungen beim Prüfungsamt verbucht werden. Ihren Notendurchschnitt können Sie ebenfalls selbstständig berechnen. Uni-intern werden Ihre Angaben auf Ihre Richtigkeit geprüft werden.
Ich studiere auf Lehramt (oder einen 2-Fach Studiengang) und bewerbe mich für eines meiner Fächer. Darf ich alle meine Noten und ECTS-Punkte berücksichtigen oder nur die eines Faches?
Bitte bewerben Sie sich nur mit den Noten und ECTS-Punkten, die für das Fach relevant sind, für das Sie sich bewerben. Sie müssen in erster Linie anhand der Leistungen in diesem einen Fach beurteilt werden.
Wie werden die Studienleistungen überprüft?
Die Studienleistungen der Bewerberinnen und Bewerber werden uni-intern (Fakultät, Prüfungsamt) überprüft. Sie haben im Bewerbungsformular jedoch die Möglichkeit Ihre Studienleistungen zum Ende des vergangenen Wintersemesters anzugeben.
Was gebe ich bei "Kontakt" im Lebenslauf an?
Als Kontakt geben Sie bitte eine Referenzperson an, die Ihnen das angegebene Praktikum, den Auslandsaufenthalt, die Ausbildung, das soziale Engagement oder die Vereinsmitgliedschaft bestätigen kann. Dabei sind der Name sowie ein Kontaktweg ausreichend, d.h. Anschrift, Emailadresse oder Telefonnummer.
Ich habe versehentlich das Formular zu früh abgeschickt oder möchte eine Angabe korrigieren. Wie komme ich zum Bewerbungsformular?
Sie können die Bewerbung beliebig oft bearbeiten und/oder korrigieren. Die letzte, vollständig ausgefüllte, eingereichte Bewerbung gilt für das Vergabeverfahren.
Was muss ins Motivationsschreiben?
Das Motivationsschreiben ist ein Anschreiben, welches die Aspekte in Ihrem Lebenslauf hervorhebt, welche durch die tabellarische Form zu kurz kommen. Außerdem können Sie Ihre Beweggründe für die Bewerbung schildern und was Sie sich von einem Stipendium erhoffen. Weitere Informationen, wie man ein Motivationsschreiben verfasst, finden Sie hier: Motivationsschreiben Stipendium | stipendienkultur.de

Allgemeine Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Kann ich meine Bewerbungsunterlagen auch auf dem Postweg schicken?
Nein. Auch das Einreichen von Empfehlungsschreiben o.ä. ist nicht möglich. Emailanhänge werden in der Regel nicht von uns geöffnet. Eine Bewerbung ist ausschließlich über unser Bewerbungsformular möglich, welches für die Bewerbungsphase freigeschaltet wird. Hier können Sie an verschiedenen Stellen Nachweise hochladen.
Sind die Schul- bzw. Studienleistungen entscheidend bei der Vergabe der Stipendien?
Schulische und Studienleistungen sind ein wichtiger Anhaltspunkt, doch bei der Auswahl zählen auch andere Kriterien: das Engagement in einem Verein, in der Politik oder der Kirche beispielsweise, die Erziehung eigener Kinder, die Pflege von Angehörigen, die Mithilfe im elterlichen Betrieb oder die Bewältigung besonderer biografischer Hindernisse. Beim Auswahlverfahren wird die gesamte Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers berücksichtigt.
Wer wählt die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus?
Für die fachgebundenen Stipendien ist die jeweilige Fakultät zuständig, über die fachunabhängigen entscheidet eine zentrale Auswahlkommission. Alle fachungebundenen Stipendien werden, im Verhältnis zur Größe der Fakultät, auf die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber der Fakultäten verteilt.
Wann wird das Vergabeverfahren abgeschlossen sein?
Voraussichtlich im Oktober. Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten anschließend eine Emailbenachrichtigung, ob sie ein Stipendium erhalten oder nicht. Ausgewählte Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten danach ein offizielles Schreiben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Vergabeverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Wann fallen die Entscheidungen über die Bewerbungen? Geht das bei der Verlängerung evtl. schneller als bei den Neubewerbungen?
In beiden Fällen werden Sie erst im Oktober eine Auskunft bekommen können, da bis dahin verschiedene organisatorische Abläufe zu erledigen sind. Wir können keine Informationen zu Zwischenständen geben, die Auswahl der Stipendiaten selbst liegt nicht in Händen der Hochschulförderung.

Sonstige Fragen zur Förderung und zu weiteren Stipendien

Ich bin BAföG-Empfängerin/BAföG-Empfänger. Wird das Stipendium darauf angerechnet?
Nein, das Stipendium wird unabhängig vom BAföG und Einkommen vergeben.
Muss das Stipendium zurückgezahlt werden?
Nein. Allerdings kann es unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder bei Versäumnis der Mitteilung über veränderte Studienbedingungen dazu kommen, dass ein Stipendium entzogen und zurückgezahlt werden muss. Das heißt: Sollten die Bezugsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, wird eine Rückzahlung für den Zeitraum fällig, indem das Stipendium widerrechtlich bezogen wurde.
Beinhaltet das Stipendium neben der finanziellen Seite auch ein Begleitprogramm oder ideelle Förderung?
Es gibt über die rein finanzielle Unterstützung in der Universität Angebote, wie beispielsweise Veranstaltungen mit allen Stipendiatinnen und Stipendiaten (Infoveranstaltung, große Dankfeier mit allen Förderern ...). Zum Teil organisieren die Förderer auch zusätzliche Begleitprogramme oder laden zu eigenen Veranstaltungen ein.
Ich habe mein Studium beendet, was muss ich tun?
Sobald abzusehen ist, dass Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen werden oder Sie das Studium an der Universität Duisburg-Essen abbrechen möchten, teilen Sie uns dies umgehend mit (deutschlandstipendien@uni-due.de). Eine Förderung ist dann nicht mehr zwingend bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes möglich, sofern Sie das Studium im laufenden Semester beenden.
Ich plane einen Auslandsaufenthalt, für den ich eine zusätzliche Förderung/ein weiteres Stipendium erhalte, was muss ich tun?
Auslandsaufenthalte und andere Stipendien müssen bei der Hochschulförderung angebegeben werden. Damit ist nicht nur die Angabe im bewerbungsformular gemeint, sondern auch die direkte, schriftliche Mitteilung per Email oder Post. Dann kann geprüft werden, ob das zusätzliche Stipendium bezogen werden kann oder eine unzulässige Doppelförderung besteht (siehe Übersicht zur Doppelförderung).
Ich war über das ERASMUS-Programm im Ausland. Fällt das unter Doppelförderung?
Nein, das ERASMUS-Programm zählt nicht zu den leistungsabhängigen Förderungen, es zielt auf die Mobilität von Studierenden und ihren akademischen Austausch über "nationale Bildungsgrenzen" hinaus. Dennoch sollten Sie dies in Ihrer Bewerbung angeben. Sollten Sie unsicher sein, sprechen Sie uns gerne an.
Ich bekomme ein DAAD-Stipendium, kann ich mich trotzdem bewerben?
Wenn Sie ein DAAD-Vollstipendium erhalten, können Sie nicht gleichzeitig das UDE-Stipendium beziehen, da beide Stipendien begabungs- und leistungsabhängig sind. Allerdings können Sie sich während Sie das DAAD-Vollstipendium bekommen vom UDE-Stipendium beurlauben lassen. Erhalten Sie dagegen ein Teilstipendium des DAAD, können Sie parallel durch das UDE-Stipendium gefördert werden (siehe Übersicht zur Doppelförderung)

Sonstige Fragen zum UDE-Stipendium

Laut der Stipendienverteilung bekommt meine Fakultät nur wenige Stipendien im Vergleich zu anderen Fakultäten. Habe ich da überhaupt Chancen?
Sie sollten sich auf jeden Fall bewerben. Neben den Stipendien, die über die Fakultäten vergeben werden, vergibt die Auswahlkommission der UDE weitere Stipendien zentral und unabhängig von der Fachrichtung.
Ich studiere zwei Fächer aus zwei unterschiedlichen Fakultäten auf Lehramt. Kann ich mich auch für beide Fachbereiche separat für ein Stipendium bewerben? Wie erfahre ich, an welcher Fakultät ich bessere Chancen habe?
Sie können sich nur an einer Fakultät bewerben - da Sie in der Regel bei Ihrer Immatrikulation eine der beiden Fakultäten für Ihre Zugehörigkeiten wählen mussten, sollten Sie diese angeben. Da die Stipendien kontinuierlich eingeworben werden, kann leider keine Auskunft gegeben werden, welche Fakultäten wie viele Stipendien schlussendlich haben werden.
Sind an ein Stipendium Auflagen gebunden (z.B. Praktikum bei dem fördernden Unternehmen)?
Nein. Wir laden lediglich zu gemeinsamen Veranstaltungen ein, an denen die Stipendiatinnen und Stipendiaten freiwillig teilnehmen können.
Kann ich nach einem Jahr weitergefördert werden?
Ja, Sie können bzw. müssen sich nach einem Jahr für eine Weiterförderung bewerben. Das Stipendium wird nicht automatisch weiter ausgezahlt.
Was geschieht, wenn sich - nachdem ich ein Stipendium erhalten habe - etwas ändert?
Sie sind verpflichtet, die Universität über alle Änderungen (Adressänderung, Studienfach- oder Studienortwechsel, Urlaubssemester, Praktika, Studienabschluss, weitere Förderzusagen etc.) sofort zu unterrichten. Studienrelevante Änderungen können Auswirkungen auf das Stipendium haben.
Kann ich weiterhin die Förderung beziehen, wenn ich während einer Beurlaubung ein dem Studium dienliches Praktikum absolviere?
In diesem Fall wird zwischen Pflichtpraktika und sonstigen Praktika unterschieden. Verpflichtende Praktika stehen einer Auszahlung nicht entgegen. (Auch Auslandspraktika, die in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind, beinträchtigen das Stipendium nicht.) Lässt sich der Stipendiat bzw. die Stipendiatin für Praktika beurlauben, die nicht in der Studienordnung vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weiter gezahlt.

Frage nicht beantwortet?

Senden Sie Ihre Frage per E-Mail an: deutschlandstipendien@uni-due.de

Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich beantworten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beantwortung Ihrer Frage einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

 

Organisation

Wir sind ein Ressort der Stabsstelle des Rektorats.

Kontakt

UDE-Stipendienprogramm:
deutschlandstipendien@uni-due.de

Andere Stipendiengeber

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