Gesetzliche Grundlagen

Rahmenbedingungen für Diversity Management

Eine Reihe von Gesetzen kann zu den Rahmenbedingungen für Diversity Management (DiM) in der Hochschullandschaft gezählt werden, welche die Entwicklungen und den Umgang mit der Vielfalt und insb. den Minderheiten beeinflussen.

EU-Ebene

Hierzu zählen Vorgaben, EU-Gesetzgebung, EU-Grundfreiheiten und alle Rechte und Grundsätze der Gleichbehandlung und insb. das Anti-Diskriminierungsrecht.

Im Diversity-Kontext existieren vier zentrale Gleichbehandlungsrichtlinien der EU, die bereits in deutsches Recht (AGG) umgesetzt worden sind:

  • Antirassismusrichtlinie (RL 2000/43/EG): zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft
  • Rahmenrichtlinie Beschäftigung (RL 2000/78/EG): zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung & Beruf
  • „Gender-Richtlinie" (RL 2002/73/EG)
  • Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter auch außerhalb der Arbeitswelt (2004/113/EG): zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern & Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern & Dienstleistungen

Bundesebene

Das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist lt. § 1 AGG,

„Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen  Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen"

Hinweis: Von den staatlichen Institutionen wird eine Vorbildrolle & -funktion in der Umsetzung des AGG im Kontext des Diskriminierungsschutzes erwartet.

Weitere Gesetze auf der Bundesebene:

Landesebene

Die Hochschulen fallen in die Länderzuständigkeiten. Es handelt sich um folgende Gesetze: