FAQ zu Vereinbarkeitsfragen für Studierende

Angebote für Studierende

Für die Vereinbarkeit von Studium und Familie gibt es an der UDE eine Reihe von Möglichkeiten, angefangen von E-Learning in der Lehre bis hin zu den KiTa-Angeboten des Studierendenwerks. Das FAQ bietet Antworten auf die Fragen, die Studierende in den Beratungen häufig stellen. Außerdem gelangen Sie über Links direkt zu Ihren Ansprechpersonen.

Schwangerschaft und Mutterschaft

Kinderbetreuung

Prüfungen und Fristen

Regelstudienzeit

Studienfinanzierung/ finanzielle Unterstützung

Übergang von der Hochschule in den Beruf

Schwangerschaft und Mutterschaft

Was ändert sich, wenn ich schwanger bin und ein Kind bekomme?

Wenn ein Kind kommt, ändert sich vieles und zunächst weiß man oft gar nicht, worauf zu achten ist und welche Rechte und Verpflichtungen damit einhergehen. Das Studierendenwerk bietet eine umfassende Erstberatung für werdende Eltern an:

https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/studium-mit-kind/

Habe ich Anspruch auf Mutterschutz?

Seit dem 01.01.2018 erhalten Studentinnen für die Zeit der Schwangerschaft, direkt nach der Geburt und für die Stillzeit unter folgenden Voraussetzungen Mutterschutz:

  • wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder
  • bei Ableistung eines Praktikums, das im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegeben ist.

Das Muttschutzgesetz (MuSchG) beinhaltet:

  • eine Schutzfrist 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (bzw. 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten und bei der Behinderung eines Kindes);
  • einen Anspruch auf Nachteilsausgleich, um Zeitverzögerungen im Studienverlauf so gering wie möglich zu halten;
  • Freistellungen für Untersuchungen im Zusammenhang mit  der Schwangerschaft und zum Stillen (im ersten Jahr zweimal täglich 30 Minuten);
  • einen Anspruch auf Ruhe und Stillräume auf dem Campus.

Damit der Mutterschutz wirksam werden kann, melden Sie Ihre Schwangerschaft und den Tag der Entbindung bitte so früh wie möglich dem Studierendensekretariat. Gleiches gilt für stillende Studierende. Die Mitteilung erfolgt über ein Meldeformular. Beizufügen ist ein geeigneter Nachweis (Kopie des Mutterpasses, ärztliches Zeugnis oder Zeugnis einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers).

Hinweis: Sie haben in den o.g. Situationen ein Anrecht auf Mutterschutz, dürfen diesen aber für Prüfungen und Studienleistungen unterbrechen und im Anschluss fortsetzen. Ausnahmen können sein, wenn die Prüfung die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet.

Kinderbetreuung

Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es?

1. Studierendenwerk

Die erste Adresse in Sachen Vereinbarkeit von Studium und Kind ist das Studierendenwerk. Das Angebot umfasst neben Betreuungsangeboten für Kinder ab vier Monaten auch soziale und psychologische Beratungsstellen sowie Tipps und Tricks rund um das Studieren mit Kind an der UDE.

Kinderbetreuung am Campus Essen:
  • Kita Brückenspatzen (Universitätsstr.19): 50 Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt
  • Kita Tiegelkids (Tiegelstr. 21): 10 Kinder im Alter von 4 Monaten bis drei Jahren 
Kinderbeteuung am Campus Duisburg:
  • Familienzentrum Kita Campino (Geibelstr. 57): 50 Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt
  • Kindertagespflege Campuskids (Mülheimer Str. 202): 9 Kinder im Alter von 4 Monaten bis 3 Jahren

Der Kontakt zum Studierendenwerk sollte rechtzeitig, am besten schon während der Schwangerschaft, aufgenommen werden, da die Betreuungsplätze sehr stark nachgefragt sind und ein Platz nicht garantiert werden kann.

Zur Homepage des Studierendenwerks

2. Der AStA

Der AStA bietet mit der "Krabbelburg" am Campus Essen einen Raum zur von studentischen Eltern selbstorganisierten Betreuung ihrer Kinder an.
Zur Homepage des AStA

3. Back-up-Betreuung

Wenn ein akuter Betreuungsengpass entsteht können die Angehörigen der UDE auf die Back-up-Betreuung des Familienservicebüros in Kooperation mit dem pme Familienservice zurückgreifen. Dieses Angebot ist als Betreuungslösung für Notfälle konzipiert, kann daher individuell und sehr kurzfristig vereinbart werden. Der pme Familienservice bietet dafür eigene kindgerechte Räumlichkeiten an, in denen die Kinder von qualifiziertem Fachpersonal betreut werden:

Ruhrpiraten Duisburg:   Dr. Hammacher-Str. 14, 47119 Duisburg
Ruhrpiraten Essen:         Girardetstr. 6, 45131 Essen

Zudem können bei Bedarf auch die restlichen deutschlandweiten Back-up-Einrichtungen des pme Familienservices genutzt werden.

Alternativ ist eine Notbetreuung im Privathaushalt möglich.
Die Kosten für dieses Angebot sind über die UDE abgedeckt.

Weitere Informationen zur Back-up-Betreuung

4. Babysitting-Service

Bei regelmäßigen, wiederkehrenden Betreuungsbedarfen ist es meist sinnvoll, eine feste Betreuungsperson für den Privathaushalt zu suchen. Dies ermöglicht sowohl vor allem dem Kind als auch den Eltern Kontinuität und Sicherheit.
Der pme Familienservice bietet einen deutschlandweiten Pool an privaten Kinderbetreuungspersonen, aus dem die Angehörigen der UDE eine*n passende*n Babysitter*in finden können. Die dort aufgeführten Betreuungspersonen verfügen über unterschiedliche fachliche Qualifikationen und werden vor Veröffentlichung von pme gesichtet.

Die Einsicht und Nutzung dieser Betreuer*innen-Galerie ist für die Beschäftigten und Studierenden der UDE kostenlos, die Kosten für die stattfindende Betreuung werden selbst getragen.

Weitere Informationen zur Babysitting-Service

Wo finde ich Wickel- und Stillräume?

Wickel,- Still- und Ruheräume gibt es an beiden Campussen.

Campus Essen

Campus Duisburg

R12 R00 BX8

R14 R00 B09

S05 T00 A02

S06 S02 B05

SA 015

T01 R00 DX8

V15 S01 C50 (Schlüsselausgabe Servicetheke MNT Bibliothek)

WST A.12.12

MF 081

LX 01208

LK 0145

SK 006

LG 006

Weitere Räume werden derzeit umgebaut und eingerichtet. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten des Familienservicebüros

Prüfungen und Fristen

Was mache ich, wenn mein Kind plötzlich krank ist und ich nicht zur Klausur/ Prüfung kommen kann?

Studierende in Elternzeit mit im Haushalt lebenden eigenen Kinder und auch mit im Haushalt der Studierenden lebenden angenommenen Kindern, können grundsätzlich folgende Möglichkeiten nutzen:

  • Prüfungsrücktritt,
  • entschuldigter Nichtantritt zur Prüfung,
  • Gewährung von Urlaubssemestern und
  • entschuldigte Prüfungs- und Studienzeitverzögerungen

Der Anspruch auf Elternzeit besteht dabei grundsätzlich bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes.
Im Falle einer attestierten Erkrankung eines Kindes eines studentischen Elternteils, welches das Kind überwiegend allein versorgt, kann von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten werden. Dieser Prüfungsversuch wird dann nicht gewertet.

Gleiches gilt bei einer attestierten Erkrankung eines pflegebedürftigen Angehörigen.

Was mache ich, wenn ich keine Zeit für mein Studium habe, weil ich jemanden pflege?

Pflegeaufgaben brauchen Zeit und zeitliche Flexibilität.Studierende mit attestierten Betreuungs- oder Pflegeaufgaben können deshalb beantragen, dass Fristen und Termine unter Berücksichtigung von Ausfallzeiten für die von ihnen übernommenen Pflegezeiten neu festgelegt werden (Rahmenprüfungsordnung Bachelor/ Master, §26 (3)). Dazu muss ein Antrag beim Prüfungsausschuss Ihrer Fakutät gestellt werden.

Wenn die zu pflegenden Angehörigen plötzlich krank werden

Bei einer attestierten Erkrankung eines pflegebedürftigen Angehörigen ersten Grades, können Studierende grundsätzlich folgende Möglichkeiten nutzen:

  • Prüfungsrücktritt,
  • entschuldigter Nichtantritt zur Prüfung,
  • Gewährung von Urlaubssemestern und
  • entschuldigte Prüfungs- und Studienzeitverzögerungen

Studierende mit attestierten Pflegeaufgaben für Angehörige ersten Grades können außerdem auf Antrag Fristen und Termine unter Berücksichtigung von Ausfallzeiten für die von ihnen übernommenen Pflegezeiten neu festgelegen lassen. Dies kann z. B. zu einer Verlängerung der Bearbeitungsfristen von Haus- und Abschlussarbeiten (i. d. R. um ein Drittel der Gesamtbearbeitungszeit), einer Änderung der Reihenfolge der laut Studienverlaufsplan zu belegenden Veranstaltungen oder einer flexibleren Handhabe der Prüfungsanmeldefristen führen.

Regelstudienzeit

Muss ich mein Studium unterbrechen, wenn ich nicht in Regelstudienzeit fertig werde, weil ich mich um meine Familie kümmern muss?

Studierende Eltern oder Studierende mit Pflegeaufgaben ziehen bei besonderer Belastung durchaus eine Unterbrechung des Studiums durch Exmatrikulation in Betracht, vor allem wenn die Regelstudienzeit nicht eingehalten werden kann. Bevor dieser Schritt unternommen wird, sollten die Konsequenzen bewusst sein: Der Studienplatz geht verloren, es kann zu neuen Prüfungsordnungen kommen, so dass erbrachte Leistungen nicht oder nur in Teilen angerechnet werden können. Dieser Schritt kann weitreichende Konsequenzen für den BAföG-Anspruch haben.

Bevor Sie sich aus  familiären Gründen exmatrikulieren, suchen Sie sich Untersützung an der UDE:

  • Das Studierendenwerk unterstützt Sie bei finanziellen, sozialen und rechtlichen Anliegen.
  • Im ABZ können Sie in der offenen oder individuellen Sprechstunde Beratung und Unterstützung in den Bereichen Lerntechniken, Zeitplanung und Selbstmanagement für Ihr Studium mit Familienaufgaben erhalten.
  • Die Studienberatung Ihres Studiengangs kann Ihnen bei der Erstellung eines passenderen Stundenplans helfen.
  • Studieren Sie im Zeitfenstermodell hilft die Koordinationsstelle für Studierbarkeit im Lehramt (KSL) gern weiter.

Bitte such Sie die Beratung so früh wie möglich auf, damit ein Abbruch gar nicht erst nötig wird!

Und wenn ich keinen Platz in einer Pflichtveranstaltung bekomme?

Damit Studierende mit Familienaufgaben zeitlich besser planen können, sollen Lehrende studierenden Eltern die Möglichkeit einräumen, sich bei Pflichtveranstaltungen bevorzugt anmelden zu können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an ihre Studienberatung oder an ihre Lehrenden.

Studienfinanzierung/ finanzielle Unterstützung

Bekomme ich die Semestergebühren zurück, wenn ich schwanger bin oder Famililienaufgaben übernehmen muss?

Nein. Nur im Falle einer rechtzeitigen Beurlaubung muss vom Semesterbeitrag nur der Beitrag für den AStA gezahlt werden. Als Gründe für eine Beurlaubung werden u.a. akzeptiert:

  • Schwangerschaft (der Mutterpass oder eine ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen)
  • Kindererziehung (es ist eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen, dass Sie und Ihr Kind an einer Anschrift gemeldet sind; die Bescheinigung hat eine Gültigkeit für drei Fachsemestern. Sollte der Name des Kindes von Ihrem Namen abweichen oder das Geburtsdatum nicht auf der Meldebescheinigung vermerkt sein, muss eine Kopie der Geburtsurkunde eingereicht werden)
  • Pflege eines Angehörigen

Weitere Informationen zum genauen Ablauf unter:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml

Verliere ich meinen BAföG-Anspruch wegen Elterngeld?

Nein. Das Elterngeld in Höhe von 300 Euro bleibt auf die Ausbildungsförderung anrechnungsfrei. Dennoch sind an die Förderung durch BAföG verschieden Bedingungen geknüpft, wie z.B. der Leistungsnachweis nach dem 4. Semester, die durch Beurlaubungen und Elternzeit beeinflusst werden können.

Studierende mit Kindern erhalten außerdem einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 130 Euro für jedes Kind (bei Zusammenleben mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat).

Zusätzlich kann ein Aufschub für den Leistungsnachweis und eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer gestellt werden, wenn eine Schwangerschaft oder die Pflege/Erziehung eines Kindes der Grund dafür sind.

Das Studierendenwerk an der UDE berät dazu ausführlich.
Zur Homeapge des Studierendenwerks

Bekomme ich Elterngeld?

Studierende können auch Elterngeld erhalten.Das Studium muss dafür nicht unterbrochen werden. Die Zahl der Wochenstunden, die für die Ausbildung oder das Studium aufgewendet werden, ist dabei nicht relevant.

Elterngeld wird minimum für 12, maximal für 14 Monate ausgezahlt. Der Mindestbetrag beträgt 300 Euro im Monat, wobei sich der Betrag am durchschnittlichen Arbeitsgehalt der letzten 12 Monate orientiert (i.d.R. zu 65% des letzten Gehalts). Sollte der Verdienst unter 1.000 euro gewiesen sein, beträgt die Ersatzrate 100%. Sollten Sie kein Gehalt bezogen haben, so erhalten Sie 300 Euro.

Das Elterngeld

  • wird nicht auf BAföG angerecht
  • gibt es zusätzlich zum Kindergeld
  • wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet.

Das Studierendenwerk bietet dazu eine ausführliche Beratung und hat alle wichtigen Informationen auf seiner Homepage zusammengefasst.

Weitere hilfreiche Infos zur Studienfinanzierung mit Kind gibt es unter:

Gibt es Betreuungsgeld?

Nein. Das Betreuungsgeld wurde im Juni 2015 wieder abgeschafft.

Wo bekomme ich Pflegegeld?

Pflegegeld wird bei der zuständigen Krankenkasse beantragt. folgender Seite nachlesen: Pflegeverantwortung.de

Persönliche Beratung bieten die städtischen Pflegestützpunktean. Auf dem Campus hilft das Studierendenwerk weiter.

Gibt es weitere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten?

Die UDE bietet eine Reihe von Stipendien- und Förderprogrammen, die explizit Studierende mit Kind zur Bewerbung ermuntern:
https://www.uni-due.de/de/studium/foerderung

Darüber hinaus gibt es für Notfälle den Härtefonds und den Nothilfefonds des Studierendenwerks.

Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung, wenn ich als (werdende) Eltern keine deutsche Staatsbürgerschaft habe, aber eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke des Studiums nach §16?

Die finanziellen Fördermöglichkeiten sind für Studierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft äußerst gering. Das Studierendenwerk berät zu den vorhandenen Möglichkeiten, wie z.B. dem Nothilfestipendium:

https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/studium-mit-kind/#c2489

Eine Anlaufstelle zu Rechtsfragen für ausländische Studierende bietet der AStA:
http://www.asta-due.de/service/rechtsberatung/

Wie plane ich meinen Auslandsaufenthalt mit Kind(ern)?

Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland gehen (ERASMUS-Studienaufenthalt), können auf Antrag ERASMUS-Sondermittel als Pauschale erhalten. Zusätzlich zu der regulären ERASMUS Förderung nach den Stipendiensätzen der UDE kann eine monatliche Pauschale von 200 Euro (unabhängig von der Anzahl der Kinder) gewährt werden.
Eine gute und lange Planung ist sehr wichtig. Das Akademische Auslandsamt unterstützt Sie dabei.
Zum Akademischen Auslandsamt

Übergang von der Hochschule in den Beruf

Wie gebe ich meine Familienaufgaben in der Bewerbung an?

Der Career Service der Universität Duisburg-Essen berät alle Studierenden individualisiert und auf ihre persönliche Lebenswirklichkeit bezogen. Bitte wenden Sie sich gern bei Fragen rund um Kind/Betreuung von Angehörigen im Übergang vom Studium in den Beruf an den ABZ-Career Service: https://www.uni-due.de/abz/career/beratung.php

News Mutterschutz

Seit 01.01.2018 erhalten Studentinnen künftig den vollen Mutterschutz, können aber frei entscheiden, ob sie ihn in Anspruch nehmen. Diese Flexibilität ermöglicht es ihnen, Prüfungen abzulegen, Hausarbeiten zu beenden oder Pflichtveranstaltungen zu besuchen, immer vorausgesetzt Mutter und Kind sind wohlauf. Weitere Informationen zum neuen Mutterschutzgesetz auf den Seiten des Bundesministeriums

Information Flyer Studienregelungen

Der Flyer Studienregelungen für Studierende mit Familienaufgaben (Kinder/ Pflegeverantwortung) bietet Studierende mit Familienaufgaben und Berater_innen einen guten Überblick über Nachteilsausgleiche in Sachen Prüfung und Anwesenheit sowie über Möglichkeiten, flexibler zu studieren.

Der Flyer als PDF zum Download

 

Studierende mit Kind berichten...

Studistory.com wird vom Studierendenwerk Essen-Duisburg betrieben, ist aber in erster Linie ein Blog von Studierenden für Studierende. Die Autor_innen begeben sich hinein ins Uni-Leben und berichten von ihren Erfahrungen. So z.B. auch über ein Studium mit Kind:
http://studistory.com/category/studium-mit-kind/
 

Geflüchtete/ Refugees

Geflüchtete, die sich für ein Studium an der Universität Duisburg-Essen interessieren und Kinder haben, finden eine erste Anlaufstelle unter:
https://www.uni-due.de/fluechtlinge/

Refugees who are interested in studying at University of Duisburg-Essen and have children will find first information on the following website:
https://www.uni-due.de/en/refugees.php