FAQ zum Thema Bewerbung - höhere Fachsemester

Für welche Studiengänge muss ich mich im höheren Fachsemester bewerben?

Dem Studienangebot können Sie entnehmen, ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt, also bewerbungspflichtig ist. Bewerbungspflichtige Studiengänge sind mit NC gekennzeichnet. Der Spalte können Sie außerdem entnehmen, für welche Fachsemester die Zulassungsbeschränkung auch in den höheren Fachsemestern besteht.
Da die meisten Studiengänge zum 1. Fachsemester nur im Wintersemester angeboten werden, kann eine Einschreibung und somit auch die Bewerbung jeweils nur entsprechend der angebotenen Fachsemester im Jahresrhythmus erfolgen.

nach oben

Wo muss ich mich für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben (UDE / hochschulstart.de)?

Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt grundsätzlich bei der Hochschule. Dies gilt ebenso für den Studiengang Medizin als auch für Bewerber, die ein ausländisches Zeugnis haben und Staatsbürger eines Nicht-EU-Landes sind. Eine Bewerbung für die höheren Fachsemester kann grundsätzlich nicht an die Stiftung für Hochschulzulassung oder an das Akademische Auslandsamt gerichtet werden.

nach oben

Wann muss ich mich für ein höheres Fachsemester bewerben (Fristen)?

Bewerbungszeitraum

Anfang August bis 15.09. für das jeweilige Wintersemester
Anfang Februar bis 15.03. für das jeweilige Sommersemester
 

Abgabefrist für den Antrag auf Anerkennung der Studienleistungen im Bereich Prüfungswesen

15.07. für das jeweilige Wintersemester
15.01. für das jeweilige Sommersemester

nach oben

Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz im höheren Fachsemester (online/postalisch)?

Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt ausschließlich online. Detaillierte Informationen entnehmen Sie folgender Internetseite:

Informationen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester

nach oben

Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?

Sofern Bewerbungsunterlagen erforderlich sind, werden Sie im Rahmen des Bewerbungsprozesses gebeten, diese Dokumente hochzuladen. Die benötigten Einschreibungsunterlagen werden erst im Falle der Zulassung bei der Einschreibung geprüft.

Grundsätzlich ist eine Anerkennung Ihrer Studienleistungen erforderlich, auch wenn diese im gleichen Studiengang erbacht wurden. Sofern diese im gleichen Studiengang erbracht wurden, benötigen wir zusätzlich noch eine aktuelle Studienbescheinigung. Detailliere Informationen zur Anerkennung Ihrer Studienleistungen finden Sie hier.

nach oben

Gibt es für die höheren Fachsemester immer freie Studienplätze?

Für die höheren Fachsemester steht für jedes zulassungsbeschränkte Fach und für jedes entsprechende Fachsemester eine festgesetzte Zahl, die sogenannte Auffüllgrenze, zur Verfügung. Von dieser Auffüllgrenze wird die Zahl derer abgezogen, die sich bereits in diesem Fach in dem entsprechenden Fachsemester befinden (Rückmelder). Die daraus resultierende Differenz ist die Anzahl der Studienplätze, die für das Verfahren im entsprechenden Fach und Fachsemester zur Verfügung stehen.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Auffüllgrenze allein durch die Rückmelder belegt ist und somit keine weiteren Studienplätze zur Verfügung stehen.

Bei der Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester spielt die Note und die Wartezeit keine Rolle. Nach welchen Kriterien die Studienplätze vergeben werden, entnehmen Sie bitte dem Punkt Studienplatzvergabe.

nach oben

Wie, wann und wo erfahre ich, ob ich eine Zusage oder Absage erhalten habe?

Die Vergabeverfahren werden für das jeweilige Wintersemester Ende September und für das jeweilige Sommersemester Ende März durchgeführt. Sofern noch Studienplätze zur Verfügung stehen, werden weitere Verfahren während des laufenden Semesters, längstens jedoch bis zum Vorlesungsende, durchgeführt.

Sofern Ihnen ein Studienplatz zugewiesen werden kann, ändert sich der Status auf "Zulassungsangebot liegt vor". Der Zulassungsbescheid wird Ihnen online zum Download im Bewerberportal als PDF-Dokument bereitgestellt. Dem Zulassungsbescheid sind Informationen können Sie Informationen zur Einschreibung entnehmen. Bitte sichern Sie sich diesen Bescheid per Speicherung und/oder Ausdruck zur weiteren Verwendung (Kindergeldkasse, BaföG-Amt etc.).

Ablehnungsbescheide werden nicht erteilt. Die Nichterteilung eines Bescheides bis zum Vorlesungsende des jeweiligen Semesters gilt als Ablehnung. 

Folgender Seite können Sie entnehmen, ob für Ihren Studiengang für das entsprechende Fachsemester überhaupt Studienplätze zur Verfügung standen und somit ein Verfahren durchgeführt wurde:
Übersicht der durchgeführten Vergabeverfahren in höheren Fachsemestern

nach oben

NC-Werte

Die NC-Werte der letzten Semester können Sie auf folgender Seite einsehen:

NC-Verfahrensergebnisse

Anlaufstellen

Sie haben keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Dann können Ihnen verschiedenen Anlaufstellen weiterhelfen.

Mehr lesen

Inklusionsportal

Informationsportal zum Studium mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankung.

Mehr lesen

Erstsemesterportal

Ich bin neu an der UDE. Woran muss ich noch denken?

Mehr lesen

Hier finden Sie Erklärungen Glossar

Was heißt eigentlich, „...“ ?

Mehr lesen