Durchgeführte Verfahren in höheren Fachsemestern
Für die höheren Fachsemester steht für jedes zulassungsbeschränkte Fach und für jedes entsprechende Fachsemester eine festgesetzte Zahl, die sogenannte Auffüllgrenze, zur Verfügung. Von dieser Auffüllgrenze wird die Zahl derer abgezogen, die sich bereits in diesem Fach in dem entsprechenden Fachsemester befinden (Rückmelder). Die daraus resultierende Zahl ist die Anzahl der Studienplätze, die für das Verfahren im entsprechenden Fach und Fachsemester zur Verfügung stehen.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Auffüllgrenze allein durch die Rückmelder belegt ist und somit keine weiteren Studienplätze zur Verfügung stehen.
Wintersemester 2024/25 Für folgende Studiengänge wurde ein Vergabeverfahren durchgeführt:
Bachelorstudiengänge ohne Lehramtsoption
Biologie, 3. FS
Soziale Arbeit, 2. und 3. FS
Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption
Biologie - Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule, 3. FS
Deutsch - Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule, 3. FS
Sprachl. Grundbildung (LB1) - Grunddschule, 3. + 5. FS
Mathem. Grundbildung (LB2) - Grundschule, 5. FS4
Biologie - Gymnasium und Gesamtschulen, 5. FS
Deutsch - Gymnasium und Gesamtschulen, 3. FS
Masterstudiengänge ohne Lehramtsoption
Medizin
Klinischer Studienabschnitt, 1., 2., 5. und 6. Semester
Sommersemester 2024 Für folgende Studiengänge wurde ein Vergabeverfahren durchgeführt:
Bachelorstudiengänge ohne Lehramtsoption
Angewandte Kognitions- und Medienwissenschaft, 2. FS
Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption
Biologie - Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule, 4. FS
Biologie - Gymnasium und Gesamtschulen, 4. FS
Wirtschaftswissenschaften - Berufskolleg, 2. FS
Masterstudiengänge ohne Lehramtsoption
Klinische Psychologie und Psychotherapie, 2. FS
Medizin
Klinischer Studienabschnitt, 1., 3. und 4. Semester