Am Ende der Vorlesungszeit steht immer die 6-wöchige Prüfungsphase. Um diese erfolgreich zu bestehen, ist neben dem Lernen zunächst einmal die Anmeldung zu den entsprechenden Prüfungen wichtig. Dies ist jeweils über das LSF in der 5. Und 6. Vorlesungswoche des Semesters möglich. Außerhalb diesen Zeitraumes gibt es keine andere Möglichkeit zur Anmeldung, also pass auf, dass du diesen nicht verpasst, ansonsten kannst du keine Klausuren in diesem Semester schreiben.

Eine Abmeldung dagegen ist bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin möglich.

Am Tag der Klausur darfst du nicht die Nerven verlieren. Informier dich vorher über den Prüfungsort, viele Klausuren werden an der Trabrennbahn in Dinslaken geschrieben und fahr früh genug los. Denk außerdem an deinen Studierendenausweis und gegebenenfalls an erlaubte Hilfsmittel wie zum Beispiel einen Taschenrechner oder ein beschriebenes Blatt Papier, ein wenig Nervennahrung kann auch helfen, dann klappt das schon.

Sollte es jedoch vorkommen, dass du eine Prüfung, z.B. auf Grund einer Krankheit, nicht antreten kannst, müssen die Gründe für den Rücktritt innerhalb von 3 Werktagen dem Prüfungsamt vorgelegt und glaubhaft gemacht werden, beispielsweise durch ein Attest. Dabei ist es wichtig für die Anerkennung des Attestes, dass eine Prüfungsunfähigkeit vermerkt ist. Um den Zeitraum von 3 Werktagen für die Einreichung einzuhalten, hat es sich bewährt, dass Attest zunächst einzuscannen dieses bereits am gleichen Tag der Prüfung per E-Mail an das Prüfungsamt zu senden. Anschließend muss das Original beim Prüfungsamt abgegeben oder in den dort vorhandenen Briefkasten eingeworfen werden. Samstage zählen dabei nicht als Werktage. Erfolgt keine fristgerechte Stellungnahme zum Rücktritt der Prüfung wird diese mit „nicht erschienen“ verbucht und gilt als nicht bestanden.

Sollte es mit einer der geschriebenen Klausuren doch mal nicht geklappt haben, so kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Nach der ersten Wiederholung besteht im selben Prüfungszeitraum die Möglichkeit auf eine mündliche Ergänzungsprüfung. Dadurch kann die Klausur mit der Note 4,0 abgeschlossen werden.

In der Prüfungsordnung sind die Rahmenbedingungen zu allen Prüfungen im Studium angegeben, daher ist es sehr sinnvoll, sich diese einmal genauer anzuschauen.

Prüfungsordnung Bachelor Maschinenbau (21.10.2013)

Offizielle Prüfungsordnung: hier

Studiengang Maschinenbau Prüfungswesen

Offizielle Homepage des Prüfungsamtes: hier

Prüfungspläne

Aktuelle Prüfungspläne: hier

In diesem Sinne, viel Erfolg bei deinen Klausuren!