Grundpraktikum
Während des Studiums müssen zwei Industriepraktika gemacht werden: ein Grundpraktikum und ein Fachpraktikum. Für die Wahl des richtigen Betriebes sollte darauf geachtet werden, dass er bei der IHK als ausbildender Betrieb gemeldet ist und den Anforderungen der Praktikumsordnung entspricht (KFZ-Werkstatt geht z.B. nicht). Bei Unsicherheiten bitte mit dem Praktikantenamt Rücksprache halten, das erspart später einigen Frust.
Grundpraktikum
Das Grundpraktikum ist förderlich zum Verständnis der Vorlesungen und zur Mitarbeit in den Übungen zum Studium des Bachelor Studiengangs Maschinenbau. Es ist vorgesehen, dass Grundpraktikum vor dem Studiumbeginn zu absolvieren. Es kann aber auch während dem Studium nachgeholt werden.
Das Grundpraktikum ist aber die Vorrausetzung zur Teilnahme von Klausuren ab dem dritten Semester (PO13). Das heißt, man kann sich nicht zu den Klausuren des dritten Semesters oder höher anmelden, wenn das Grundpraktikum nicht anerkannt ist.
Die Dauer des Grundpraktikums beträgt 8 Wochen. Für das Grundpraktikum erhält man keine Creditpoints. Die Tätigkeiten des Grundpraktikums können aus vier Bereichen GP1 bis GP4 gewählt werden:
- GP1: Spanende Fertigungsverfahren
- GP2: Umformende Fertigungsverfahren
- GP3: Urformende Fertigungsverfahren
- GP4: Füge- und Trennverfahren
Nähere Beschreibung zu den Bereichen findet ihr in der Praktikumsordnung unter Anhang A1. Aus den vier Bereichen müssen drei während des Praktikums gemacht werden. Dabei muss die Dauer einer Tätigkeit mindestens eine Woche und maximal vier Wochen betragen.
Anerkennung der Industriepraktika
Die Praktika werden durch das Praktikantenamt anerkannt. Es sind folgende unterlagen für die Anerkennung nötig:
- Antrag zur Anerkennung
Der Antrag muss vom Studenten ausgefüllt und beim Praktikantenamt mit den anderen Unterlagen vorgelegt werden. - Praktikumszeugnis
Das Praktikumszeugnis wird von dem Betrieb ausgestellt und muss die ausgeführten Tätigkeiten im Praktikum beschreiben. - Berichtsheft
Über die berufspraktische Tätigkeit ein Berichtsheft anzufertigen, in dem laufend durch selbst erstellte Kurztexte, Skizzen, Schaltpläne u.ä. über eigene Arbeiten und Beobachtungen berichtet wird. Für das Berichtsheft ist die folgende Formatvorlage zu benutzen. Der Umfang des Berichts sollte 1 bis 2 DIN-A4 Seiten entsprechen. Jede Seite des Heftes muss dem Betriebsmitarbeiter unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen sein. - Ausbildungsnachweise / Wochenübersicht
Das Formblatt „Ausbildungsnachweis“ ist in der Praktikumsordnung unter Anhang A4 (letzte Seite der Ordnung) zu finden. Die Ausbildungsnachweise sind für jede Woche des Praktikums auszufüllen und müssen auch von dem Betreuer im Betrieb unterschrieben und gestempelt werden - Firmenbeschreibung
Zeugnisse und Berichtshefte müssen zeitnah, d.h. innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des jeweiligen Praktikumsabschnitts beim Praktikantenamt vorgelegt werden. Hiervon ausgenommen sind vor Beginn des Studiums erbrachte Leistungen.