Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses
Fördergelder beantragen – so geht’s:
Verantwortliche: Melanie Benien zlv.geswi@uni-due.de
Warum?
Die Fakultät für Gesellschaftswissenschaften ist bestrebt, Mitarbeitende in der Qualifizierungsphase zu fördern und bei Ihren Forschungsaktivitäten zu unterstützen.
Was?
Gefördert werden Publikationen, Konferenzen, Weiterbildungen sowie die Veröffentlichung von Dissertationen
Beantragt werden können Förderungen für:
- Publikationskosten (Lektorat, Proofreading, Übersetzungsservice)
– < 500€ - Konferenzbesuche:
- Doktorant:innen/Mitarbeiter:innen nur mit aktiver Teilnahme (z. b. Vortrag, Poster)
– national < 500€ / international < 1.000€ - Funktionsstellen auch bei nicht-aktiver Teilnahme
- national < 500€ / international < 1.000€
- Doktorant:innen/Mitarbeiter:innen nur mit aktiver Teilnahme (z. b. Vortrag, Poster)
- Besuch von Weiterbildungen (Summer School, Methodenschulungen)
– < 1.500 € - Unterstützung bei der Antragstellung für Drittmittelprojekte (PostDocs / Thematische Zuordnung zu den Themen Transfer, Nachhaltigkeit und Internationalisierung - z.B. für Hilfskräfte)
– < 2.000 € - Doknet Workshopreihen / Weiterbildungen / kleinere Konferenzen (mit Fokus auf die Themen Transfer / Nachhaltigkeit)
– < 2.000€ -> Ansprechpartnerin Jutta Wergen
Wie?
So geht’s:
Antragstellung
► Antragsberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften
► Bitte füllen Sie das elektronische Antragsformular vollständig aus und drücken Sie auf den „Senden-Button“. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://sowi-serv2.sowi.uni-due.de/foerder-zlv/
► Bei der Antragstellung für Drittmittel fügen Sie bitte eine Skizze des Forschungsprojektes bei.
► Mit der Versendung Ihres Antrags erhält Ihr*e Dienstvorgesetzte*r eine automatische Nachricht, die er*sie bestätigen muss, um die Antragstellung abzuschließen.
► Anschließend prüft das Dekanat den Antrag und informiert Sie über die Bewilligung.
► Bitte beachten Sie: Ein Zuschuss seitens der Fakultät ist nur in Verbindung mit einer Unterstützung des Lehrstuhls möglich.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt im Nachgang an Ihre durchgeführte Maßnahme. Das heißt, Sie treten zunächst in Vorleistung. Anschließend reichen Sie die Zahlungsbelege im Original unter Angabe Ihrer Kontonummer dem für Sie zuständigen Sekretariat ein. Für die Rückerstattung füllt das Sekretariat den Kontierungsbeleg (bis auf die Kostenstelle) aus und reicht ihn zur weiteren Prüfung und Finalisierung im Dekanat ein. Das Dekanat veranlasst die abschließende Rückzahlung auf Ihr Konto.
Die ausführliche Vorgehensweise zur Abrechnung Ihrere Fördermittel finden Sie hier.
Zusammengefasst:
► Antrag elektronisch stellen
► Forschungsprojekt durchführen
► Originalrechnung mit Angaben zum digitalen Antrag (Projekt) an Ihr Sekretariat geben
(kleiner Tipp: Im Fall von Rückerstattungen von Teilrechnungen, empfehlen wir, beim Rechnungssteller die Rechnung in zweifacher Ausfertigung (mit Duplikat) anzufordern (z.B. als weiterer Nachweis für das Finanzamt, das ebenfalls Originalbelege verlangt).
► Die Erstattung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Konto
► Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Abrechnung den Ablauf.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
47057 Duisburg
Funktionen
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Dekanatsassistent/in, Fakultät für Gesellschaftswissenschaften
Vertretung Tanja Lohse