Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses
Fördergelder beantragen – so geht’s:
Verantwortliche: Melanie Benien zlv.geswi@uni-due.de
Warum?
Die Fakultät für Gesellschaftswissenschaften ist bestrebt, Mitarbeitende in der Qualifizierungsphase zu fördern und bei Ihren Forschungsaktivitäten zu unterstützen.
Was?
Für die Beantragung von Förderung für Publikationen, Konferenzen, Weiterbildungen sowie die Veröffentlichung von Dissertationen, bitte kontaktieren Sie Melanie Benien.
- Publikationskosten (Lektorat, Proofreading, Übersetzungsservice)
– bis zu 500€ - Konferenzbesuche:
- Doktorand*innen/Mitarbeiter*innen nur mit aktiver Teilnahme (z. b. Vortrag, Poster)
– national bis zu 500€ / international bis zu 1.000€ - Funktionsstellen auch bei nicht-aktiver Teilnahme
- national bis zu 500€ / international bis zu 1.000€
- Doktorand*innen/Mitarbeiter*innen nur mit aktiver Teilnahme (z. b. Vortrag, Poster)
- Besuch von Weiterbildungen (Summer School, Methodenschulungen)
– bis zu 1.500€ - Unterstützung bei der Antragstellung für Drittmittelprojekte (PostDocs / Thematische Zuordnung zu den Themen Transfer, Nachhaltigkeit und Internationalisierung - z.B. für Hilfskräfte)
– bis zu 2.000€
Ausschließlich für die Beantragung von Workshops für Promovierende / Weiterbildungen / kleinere Konferenzen (mit Fokus auf die Themen Transfer / Nachhaltigkeit) bis zu 2.000€ -> Bitte kontaktieren Sie Dr. Jutta Wergen
Wie?
So geht’s: Detailliertes Vorgehen
Antragstellung: Anträge müssen mindestens 21 Tage vor Antritt des Vorhabens erfolgen
► Antragsberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften
► Bitte füllen Sie das elektronische Antragsformular vollständig aus und drücken Sie auf den „Senden-Button“. Das Formular ist nur über das Uni-Netzwerk oder mit VPN aufrufbar.
► Bei der Antragstellung für Drittmittel fügen Sie bitte eine Skizze des Forschungsprojektes bei.
► Mit der Versendung Ihres Antrags erhält Ihr*e Dienstvorgesetzte*r eine automatische Nachricht, die er*sie bestätigen muss, um die Antragstellung abzuschließen.
► Anschließend prüft das Dekanat den Antrag und informiert Sie über die Bewilligung.
► Bitte beachten Sie: Ein Zuschuss seitens der Fakultät ist nur in Verbindung mit einer Unterstützung des Lehrstuhls möglich.
► Pro Person und pro Halbjahr kann nur ein Antrag gestellt bzw. abgerechnet werden.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt im Nachgang an Ihre durchgeführte Maßnahme. Das heißt, Sie treten zunächst in Vorleistung. Anschließend reichen Sie die Zahlungsbelege im Original unter Angabe Ihrer Kontonummer dem für Sie zuständigen Sekretariat ein. Für die Rückerstattung füllt das Sekretariat den Kontierungsbeleg (bis auf die Kostenstelle) aus und reicht ihn zur weiteren Prüfung und Finalisierung im Dekanat ein. Das Dekanat veranlasst die abschließende Rückzahlung auf Ihr Konto.
Die ausführliche Vorgehensweise zur Abrechnung Ihrer Fördermittel finden Sie hier.
Zusammengefasst:
► Antrag elektronisch stellen
► Forschungsprojekt durchführen
► Originalrechnung mit Angaben zum digitalen Antrag (Projekt) an Ihr Sekretariat geben
(kleiner Tipp: Im Fall von Rückerstattungen von Teilrechnungen, empfehlen wir, beim Rechnungssteller die Rechnung in zweifacher Ausfertigung (mit Duplikat) anzufordern (z.B. als weiterer Nachweis für das Finanzamt, das ebenfalls Originalbelege verlangt).
► Die Erstattung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Konto
► Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Abrechnung den Ablauf.
47057 Duisburg
Funktionen
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Dekanatsassistent/in, Fakultät für Gesellschaftswissenschaften
Vertretung Tanja Lohse