Die Qualitätsverbesserungskommission der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften

Termine: Studienbeirat und Qualitätsverbesserungskommission (SQVK)

Wintersemester 2022/2023 Sommersemester 2023
25.10.2023, Sitzungsbeginn: 9.30 Uhr (Einsendeschluss für Unterlagen 18.10.2023) 24.04.2024, Sitzungsbeginn: 9.30 Uhr (Einsendeschluss für Unterlagen 15.04.2024)
22.11.2023, Sitzungsbeginn: 9.30 Uhr (Einsendeschluss für Unterlagen 15.11.2023) 22.05.2024, Sitzungsbeginn: 9.30 Uhr (Einsendeschluss für Unterlagen 15.05.2024)
17.01.2024, Sitzungsbeginn: 9.30 Uhr (Einsendeschluss für Unterlagen 10.01.2024) 19.06.2024, Sitzungsbeginn: 9.30 Uhr (Einsendeschluss für Unterlagen 12.06.2024)

Aufgaben der Qualitätsverbesserungskommission

Gemäß § 8 Abs. 3 Ziffer 6 der Grundordnung hat die Qualtitäsverbesserungskommission folgende Aufgaben:

  • Planerische Vorschläge zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel

  • Überprüfung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation

  • Empfehlungen und Stellungnahme zum fakultätsinternen Berichtswesen und Qualitätsmonitoring

Förderung innovativer Maßnahmen

Der Kommission stehen pro Studienjahr 15.000 € aus dem Gesamtbudget der zugewiesenen Qualitätsverbesserungs-Mittel der Fakultät zur Förderung von innovativen und qualitativ hochwertigen Lehr-, Lern- und Prüfungskonzepten zur Verfügung.

Kriterien der Vergabe

  • Die beantragte Maßnahme dient der Weiterentwicklung, bzw. Verbesserung von Studium und Lehre an der Fakultät.
  • Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Fakultät.
  • Der Antrag auf Förderung durch die QVK muss spätestens zehn Tage vor der jeweiligen Kommissionssitzung bei der/dem Kommissionsvorsitzende*n eingehen und es können nur Anträge auf Förderung für Maßnahmen gestellt werden, die für den Zeitraum nach der jeweiligen QVK-Sitzung terminiert sind.
  • Es muss eine klare und nachvollziehbare Kostenkalkulation der Maßnahme vorliegen.
  • Die Anträge sollten i. d. R. einen Betrag von 2.000 Euro nicht überschreiten.
  • Maßnahmen sollten i. d. R. nicht länger als sechs Monate gefördert werden.
  • Die Förderung von Maßnahmen im Rahmen von Abschlussarbeiten (Reisekosten, Druckkosten, etc.) ist nicht vorgesehen.

 

Antragsverfahren und Fristen

  • Antragsteller*innen reichen alle benötigten Antragsdokumente spätestens 10 Tage vor der jeweiligen Kommissionssitzung bei der/dem Kommissionsvorsitzenden (Studiendekan@gesellschaftswissenschaften.uni-due.de) sowie im Dekanat (dekanat@gesellschaftswissenschaften.uni-due.de) ein.
  • Beratung und Beschluss des Antrages erfolgt durch die Mitglieder der QVK.
  •  Anschließend erhält der/die Antragsteller*in von der Geschäftsführung des Dekanats eine Mitteilung über die Beschlussfassung der Kommission.
  • Die Abrechnung genehmigter und durchgeführter Maßnahmen erfolgt über die Finanzverwaltung der Fakultät (Ansprechperson: Tanja Lohse, tanja.lohse@uni-due.de, Tel.: DU-2528). Bitte weisen Sie bei Einreichung der Dokumente zur Abrechnung auf die Finanzierung aus QV-Mitteln der QVK hin. Bitte denken Sie ebenfalls daran, dass Sie zur Durchführung einiger Maßnahmen u. U. vorab Formulare ausfüllen und zur Genehmigung einreichen müssen (z. B. Exkursionen).
  • Sollten im Rahmen der Maßnahme schriftliche Ergebnisse entstanden sein, senden Sie diese bitte zeitnah an die/den Kommissionsvorsitzende*n.
  • Ansprechperson bei Rückfragen:  E-Mail: dekanat@gesellschaftswissenschaften.uni-due.de

Das Antragsformular finden Sie hier.