Die Qualitätsverbesserungskommission der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften
Termine: Studienbeirat und Qualitätsverbesserungskommission (SQVK)
Termine SQVK
Wintersemester 2024/2025 | Sommersemester 2025 |
30.10.2024, Sitzungsbeginn: 9.30 Uhr (Einsendeschluss für Unterlagen 23.10.2024) |
30.04.2025, Sitzungsbeginn: 9.30 Uhr (Einsendeschluss für Unterlagen 23.04.2025) |
27.11.2024, Sitzungsbeginn: 9.30 Uhr (Einsendeschluss für Unterlagen 20.11.2024) | 28.05.2025, Sitzungsbeginn: 9.30 Uhr (Einsendeschluss für Unterlagen 21.05.2024) |
15.01.2025, Sitzungsbeginn: 9.30 Uhr (Einsendeschluss für Unterlagen 08.01.2025) | 25.06.2025, Sitzungsbeginn: 9.30 Uhr (Einsendeschluss für Unterlagen 18.06.2025) |
Aufgaben der Qualitätsverbesserungskommission
Gemäß § 8 Abs. 3 Ziffer 6 der Grundordnung hat die Qualtitäsverbesserungskommission folgende Aufgaben:
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Planerische Vorschläge zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel
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Überprüfung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation
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Empfehlungen und Stellungnahme zum fakultätsinternen Berichtswesen und Qualitätsmonitoring
Förderung innovativer Maßnahmen
Der Kommission stehen pro Studienjahr 15.000 € aus dem Gesamtbudget der zugewiesenen Qualitätsverbesserungs-Mittel der Fakultät zur Förderung von innovativen und qualitativ hochwertigen Lehr-, Lern- und Prüfungskonzepten zur Verfügung.
Kriterien der Vergabe
- Die beantragte Maßnahme dient der Weiterentwicklung, bzw. Verbesserung von Studium und Lehre an der Fakultät.
- Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Fakultät.
- Der Antrag auf Förderung durch die QVK muss spätestens zehn Tage vor der jeweiligen Kommissionssitzung bei der/dem Kommissionsvorsitzende*n eingehen und es können nur Anträge auf Förderung für Maßnahmen gestellt werden, die für den Zeitraum nach der jeweiligen QVK-Sitzung terminiert sind.
- Es muss eine klare und nachvollziehbare Kostenkalkulation der Maßnahme vorliegen.
- Die Anträge sollten i. d. R. einen Betrag von 2.000 Euro nicht überschreiten.
- Maßnahmen sollten i. d. R. nicht länger als sechs Monate gefördert werden.
- Die Förderung von Maßnahmen im Rahmen von Abschlussarbeiten (Reisekosten, Druckkosten, etc.) ist nicht vorgesehen.
Antragsverfahren und Fristen
- Antragsteller*innen reichen alle benötigten Antragsdokumente spätestens 10 Tage vor der jeweiligen Kommissionssitzung bei der/dem Kommissionsvorsitzenden (Studiendekan@gesellschaftswissenschaften.uni-due.de) sowie im Dekanat (dekanat@gesellschaftswissenschaften.uni-due.de) ein.
- Beratung und Beschluss des Antrages erfolgt durch die Mitglieder der QVK.
- Anschließend erhält der/die Antragsteller*in von der Geschäftsführung des Dekanats eine Mitteilung über die Beschlussfassung der Kommission.
- Die Abrechnung genehmigter und durchgeführter Maßnahmen erfolgt über die Finanzverwaltung der Fakultät (Ansprechperson: Tanja Lohse, tanja.lohse@uni-due.de, Tel.: DU-2528). Bitte weisen Sie bei Einreichung der Dokumente zur Abrechnung auf die Finanzierung aus QV-Mitteln der QVK hin. Bitte denken Sie ebenfalls daran, dass Sie zur Durchführung einiger Maßnahmen u. U. vorab Formulare ausfüllen und zur Genehmigung einreichen müssen (z. B. Exkursionen).
- Sollten im Rahmen der Maßnahme schriftliche Ergebnisse entstanden sein, senden Sie diese bitte zeitnah an die/den Kommissionsvorsitzende*n.
- Ansprechperson bei Rückfragen: E-Mail: dekanat@gesellschaftswissenschaften.uni-due.de